Gestern haben wir übrigens an Dieter den zweiten Brief abgeschickt. Für alle, die sich nicht erinnern können: Dieter war unser Vermieter, als wir noch in Stuttgart gewohnt haben. Die Wohnung war in unseren Augen geil, zugleich aber ein wenig abenteuerlich. Sie hatte hier und da dicke Mängel und zudem war der Preis recht hoch (genau genommen war er im Bereich des Mietwuchers). Da die Wohnung aber aus vielen (wenn auch kleinen) Zimmern bestand, waren sie immer bezahlbar für den Einzelnen.
Das Verhältnis zu Dieter war (fast) immer ein lockeres, weswegen wir den Mehrpreis auch in Kauf genommen haben. Schließlich konnten wir so einfach eine Wand ins Treppenhaus bauen und waren sicher vor fast jedem Stress. Das wissen wir auch heute noch zu schätzen. Bezüglich der überhöhten Miete hat nie jemand Klage erhoben.
Nun aber kommen wir langsam an einen interessanten Punkt. Wir sind im Laufe der folgenden Woche seit 6 Monaten ausgezogen, haben aber immer noch nicht unsere Kaution wieder. Der Zustand der Wohnung, so wie Freunde sie kennen, mag den Anschein erwecken, dass man auch keine Kaution wiederbekommt, wenn man eine Wohnung so übergibt, aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Die Wohnung ist in miserablem Zustand, das war sie allerdings auch schon, bevor ich sie offiziell übernommen habe. Davor gab es eine Wohnungsbesichtigung und da wurde das – mit Zeugen – klargestellt.
Zwei kleine Mängel – ein an eine Tür geklebter Spiegel und eine fehlende Türklinke – sind unsere Meinung nach berechtigt von der Kaution abzuzihen. Darauf haben wir uns mit Dieter geeinigt. Aber die restlichen 900 bis 1000 Euro hätten wir nach einem halben Jahr dann doch gerne wieder.
Es ist – wir kennen das ja – nicht auszuschliessen, dass Dieter und Petra (seine Frau) das bisher nur vergessen haben, aber wir haben eher die Vermutung, dass sie uns die Kaution vorenthalten wollen – wegen anderer Schäden, deren Reparatur nie eingeplant war. Nun wollen wir mal sehen. Für alle Interessierten hier der Brief im Original.
(Wir haben ihn vorsichtshalber als Einschreiben geschickt, damit nicht jede Masche zieht)
Hallo Dieter, hallo Petra,
seit unserem letzten Brief ist wieder einige Zeit ins Land gezogen. Wir haben euch in unserem Schreiben vom 11. März 2008 darauf hingewiesen, dass ihr es bisher versäumt habt, uns die Kaution zurück zu zahlen. Die Zeit, die verstrichen ist, seit wir ausgezogen sind, nähert sich nun langsam einem halben Jahr.
Wir wollten darauf hinweisen, dass diese Zeitspanne ausreichend ist, um insbesondere eine ohne irgendeine Angabe von Gründen einbehaltene Kaution gerichtlich einzufordern. Unsere Geduld war immer groß, und das ist sie auch jetzt noch. Dass wir deswegen auf unser Geld verzichten, stand allerdings nie zur Debatte.
Wenngleich wir vielleicht nicht den Eindruck erweckt haben mögen: Wir sind sehr gut über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert und wissen, dass uns ohne Vorlage einer Rechnung die volle Kaution zuzüglich Zinsen zusteht, und danach geklärt werden kann, was davon einbehalten wird. Kaution für eine bereits wieder vermietete Wohnung einzubehalten ist ebenso nicht rechtmäßig.
Da ich vorsichtshalber davon ausgehe, dass ihr uns die Kaution vorenthalten wollt mit der Begründung, die von uns verursachten Schäden würden einen Einbehalt rechtfertigen, möchte ich folgendes unmissverständlich klarstellen:
Ich erkenne vorerst keine Schuld an irgendeinem Schaden an, der in der Wohnung existiert. Ausnahmen sind hier das Türblatt im kleineren oberen Zimmer, bei dem Dieter bereits mit 50 € einen relativ konkreten Schadensbetrag genannt hat, und die Türklinke in der Dusche der kleinen Wohnung.
Um es kurz zu machen: Da uns keine Rechnung für die Behebung von Schäden vorliegt, erwarte ich demnächst folgendes Geld auf dem von uns angegebenen Konto:
1060 € Kaution zuzüglich Zinsen und – im Falle einer uns vorliegenden Rechnung – abzüglich der Reparatur von Türklinke und Türblatt.
Danach habt ihr alle Freiheit der Welt, mehr Geld von uns einzufordern. Das wird dann allerdings schwerer als bisher.
Dennoch mit freundlichen Grüßen,
Sash
Dann schauen wir mal, was passiert.
Hi Sash,
es gibt da eine Regelung nach der der Vermieter die Kaution solange einbehalten darf, bis alle Dinge abgerechnet sind. Bezieht sich also auch auf die Hausgeldabrechnung. Wenn die Hausverwaltung noch nicht abgerechnet hat (und die haben auch Zeit), dann ist es nur Rechtens, wenn er die Kaution solange behält!
@Köln:
Es ist aber nicht rechtens, niemals eine Abrechnung zu erstellen. Und wir reden hier von über einem Jahr und dem Kerl gehörte das Haus.
Oktober 2007: Auszug.
Mai 2008: Zwei Erinnerungen
Juni 2009: Klage
Irgendwann isses halt mal gut. Und gewonnen haben wir letztlich ja auch mit wehenden Fahnen. 🙂