Hilfe fürs Verfahren

Guten Morgen, liebe Leserschaft. Wieder ist eine Nacht vergangen, in der ich mich mit dem bevorstehenden Verfahren herumgeschlagen habe. Ozie und ich kommen immer weiter und in absehbarer Zukunft haben wir wirklich alles beisammen, was wir brauchen werden. Im besten Fall aber reicht ein einziger Text: Der hier in diesem Artikel weiter unten angefügte.

Es geht mehr oder weniger um die Eröffnung des ganzen Verfahrens. Gleich zu Beginn muss ich als Kläger meine Rechtsauffassung erklären. Das heisst, ich muss quasi dem Richter ein in sich schlüssiges Bild der Vorkommnisse liefern, das erklärt, weswegen ich der Meinung bin, meine in der Klage formulierte Forderung sei rechtmäßig.

Hier kommt es noch nicht zu einer Beweisaufnahme oder dergleichen. Dieser Aussage muss Dieter eine schlüssige Gegendarstellung gegenüberstellen, um nicht an diesem Punkt das Verfahren zu verlieren. Ihr seht also, es ist nicht unwichtig.

Und ich bitte die Leute, die sich dafür interessieren und / oder mir einfach einen Gefallen tun wollen, darum, diesen Text durchzulesen und ihn zu kritisieren. Dieser Text ist quasi die Kurzfassung von ALLEM, was wir an Argumenten haben. Die Beweise zu den Einzelpunkten sind ein ganz anderes Thema, hier geht es nur um die Tatsachen, so wie ich sie sehe. Und ich möchte hier die Frage stellen, ob das schlüssig ist. Ist das verständlich? Die zugehörigen Paragraphen schreibe ich später dazu, die spielen auch erstmal keine Rolle.

Ich selbst kann den Text nicht mehr unabhängig lesen. Ich hab zu jedem Punkt Beweise, Erläuterungen, Hinweise und Ideen im Kopf. Ich brauch einfach ein wenig Input von außen! Also wenn ihr denkt: „Das ist unlogisch!“ oder „Das versteht ja keiner!“, dann bitte ich euch drum, mir das zu schreiben. Ist es zu kurz oder zu lang (vielleicht eine Frage für die angehenden Juristen hier), zu einfach oder zu kompliziert? Bekloppte Formulierung oder falsche Wortwahl? Jede Anregung zum Nachdenken und Umformulieren ist willkommen!

OK, genug gesagt! Hier ist der Text, wie ich ihn wahrscheinlich mehr oder minder in der Endfassung wörtlich vorlesen werde:

Die Existenz von Mietverhältnis und Kaution sind unstrittig. Aus folgenden Gründen lehne ich die von den Beklagten erklärte Aufrechnung ab:

1. Verjährung
Die in der Klageerwiderung erklärte Aufrechnung mit meiner Forderung ist nicht möglich. Die Schadensersatzansprüche seitens der Beklagten sind am 9. April 2008 verjährt. Innerhalb der Verjährungsfrist haben die Beklagten keinen Schadensersatz von mir gefordert. Da die erst jetzt gestellte Forderung den Beklagten kein Recht zur Aufrechnung gibt, sind sie dazu zu verurteilen, die Kaution an mich auszuzahlen.

2. Einrede
Die von den Beklagten erklärte Aufrechnung ist desweiteren nicht möglich, da eine schriftliche Einrede meinerseits den Beklagten schon am 6. April 2008 zuging. Bereits damals erklärte ich, nur den am 8. Oktober 2007 vereinbarten Schadensersatz für zwei geringfügige Schäden zu leisten. Hierfür setzte ich natürlich eine Abrechnung voraus. Diese jedoch ist bis heute unterblieben.

3. Erklärung
Herr Dieter XXX hat im Namen der Beklagten am 8. Oktober 2007 abschließend erklärt, dass ich nur für eine fehlende Türklinke und ein beschädigtes Türblatt im Wert von ca. 50 € Schadensersatz zu leisten habe. Die Beklagten haben dieser Erklärung nicht widersprochen. Daher war sowohl die Zurückhaltung meiner Kaution über nunmehr zwei Jahre, als auch die Forderung weiteren Schadensersatzes unrechtmäßig.

4. Verantwortlichkeit
Bis zum 31.12.2006 war Sven XYZ Hauptmieter der gesamten Wohnung. Sämtliche mir nun zur Last gelegten Schäden bestanden zu diesem Zeitpunkt bereits, was den Beklagten spätestens seit der Wohnungsbesichtigung im November 2006 bekannt war. Obwohl ich bereits seit 2003 Teile der Wohnung bewohnte, begann das nun relevante Mietverhältnis zum 1. Januar 2007. Für sämtliche vorher entstandenen Schäden an der Mietsache bin ich daher nicht verantwortlich.
Trotz des Wissens um diese Verantwortlichkeiten versuchte insbesondere Frau Petra XXX bereits im Namen der Beklagten, mir einige dieser Schäden anzulasten. Da ich mich eindeutig gegen diese Rechtsauffassung im Beisein beider Beklagten gewehrt habe, hat Herr Dieter XXX die unter 3. genannte Erklärung abgegeben.

5. Schäden
Ungeachtet der Tatsache, dass ich für die Schäden nicht verantwortlich zeichne, habe ich berechtigte Zweifel am Schadensumfang, den Kosten der Behebung, sowie an den Kostenvoranschlägen an sich.

Der Klage ist daher in vollem Umfang stattzugeben.

Bevor hierzu Anmerkungen kommen: Wir sind uns bewusst, was es bedeutet, zwei Wochen vor dem Verfahren alle Punkte offen zu legen unter dem Gesichtspunkt, dass der gegnerische Anwalt das in die Finger bekommen und für seine Zwecke nutzen kann. Ich bin aber überzeugt davon, dass die Tatsachen an sich bis ins letzte Detail wasserdicht sind, und nach abschließender Einschätzung der uns bisher zugegangenen Schriftstücke gibt es dem hier von der Sache her nichts entgegenzusetzen. Die kritischen Punkte kennt der Anwalt aus unseren Schreiben und bereitet sich darauf vor. Der Erkenntnisgewinn bei ihm wird sich im Zweifelsfall auf die Tatsache beschränken, dass ich doch nicht so blöd bin und die Verjährung nicht bemerke.

Also keine Sorge, ich weiss, was ich tue 😉

11 Comments

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11 Responses to Hilfe fürs Verfahren

  1. Nihilistin

    Moin Sash, dit kenn ick – den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen können.
    Also: Inhaltlich halt ich mich wunschgemäß komplett raus (hab ja auch gar keine Ahnung was eine „Einrede“ ist :-)….und stolperte nur über die Formulierung bei 5:
    5. Schäden
    Ungeachtet der Tatsache, dass ich für die Schäden nicht verantwortlich zeichne, habe ich berechtigte Zweifel am Schadensumfang, den Kosten der Behebung, sowie an den Kostenvoranschlägen an sich.
    ….
    Da würde ich wohl eher sowas schreiben wie:
    Ungeachtet der Tatsache, dass ich für die Schäden nicht verantwortlich zeichne, habe ich berechtigte Zweifel an dem im anwaltlichen Schreiben vom xx.xx.xx genannten Schadensumfang und den Kostenrechnungen.

    Ick drücke weiter Daumen für Genesung und Prozess!

  2. @Nihilistin:
    Ja, das „an sich“ war wirklich nicht so toll. Aber sind Kostenrechnungen tatsächlich das Gleiche wie Kostenvoranschläge oder Angebote?
    Ansonsten: Danke! 🙂

  3. Nihilistin

    @Sash: Kostenrechnungen sind strenggenommen sicherlich nicht das gleiche wie „Kostenvoranschläge“, aber mit dieser Formulierung würde ich beide Fliegen mit einer Klappe schlagen: a) die merkwürdigen Kostenvoranschläge und b) die Rechnung, die zu den Kostenvoranschlägen führte (also Bauhaus-Tür als Eiche-rustikal-Tür bei einer Firma anfragen).
    Es ist nur ein Bauchgefühl: Aber ich würde sagen, dass der Richter selber entscheiden sollte, ob er aus formalen Gründen einen Kostenvoranschlag als unzulässig ablehnt oder nicht (Datum gefälscht, Firma nicht da etc). Natürlich würde ich das in der Hinterhand haben – all die Gedanken und Recherchen zum Thema „Betrug mit Kostenvoranschlägen“. Aber da das ja eigentlich nur ein Formalie ist, dass Du die Kostenvoranschläge merkwürdig findest – denn: Unabhängig davon weist Du die Forderung an sich wg. Verjährung und Nichtverursachung zurück – würde ich mich da einfach nicht soweit aus dem Fenster lehnen. Es ist nicht Deine Aufgabe, dem Vermieter Betrug bei den Kostenvoranschlägen nachzuweisen; denn selbst wenn die richtig wären, würdest Du das ja alles nicht zahlen wg. Verjährung und so.
    Deshalb einfach nicht soviel Gewicht auf die 5) packen und dem Richter das Urteil zu „Betrug oder nicht“ überlassen.

    Grüsse N.

  4. @Nihilistin:
    Das ist kein schlechter Gedankengang. Ich werde auf jeden Fall drüber nachdenken. Wobei ich auch abwarten möchte, was sich da noch ergibt. Sollte da wirklich noch was brandheißes bei rauskommen, dann ist ein Verweis darauf sicher angebracht.

  5. Leini

    Hey Sash, jetzt gibts noch meinen Senf.
    Ganz zu Anfang ich bin vollkommen Ahnungslos. Mir ist aufgefallen, dass du die Klageerwiederung erwiederst. Du gehst darauf ein warum die augeführten Punkte der Gegenseite nichtig sind. Du soltest, nach meine Meinung, erstmal darauf eingehen warum du die Klage erhoben hast und worauf du deinen Anspruch begründest und dann kannst du auf die Antwort deiner Gegner eingehen. Ich als Richter würde das komisch finden wenn einer seine Klage damit begründet, was der Gegner in seiner Erwiederung falsch macht. Ein guter Rechtsanwalt würde das wahrscheinlich so formulieren das die Gegenargumente entkräftet sind ohne direkt darauf einzugehen. Erzähl vom allgemeinen Zustand der Wohnung und des Hauses, aus der Wand ragende Kabel (ungesichert), falsch verlegter Boden, geplantes Dachfenster………. Die Liste ist ja ewig lang. Dann geh auf die Schäden in der Wohnung ein als du sie übernommen hast und auf die Einigung die ihr bei Beendigung des Mietverhältnisses getroffen habt. Dann auf das ewige Warten auf die Kaution und was da alles so war. Briefe Mahnbescheide etc. Und wenn du dann das Gefühl hast du mußt aus der Klageerwiederung noch was beantworten, tu das. Aber ganz ehrlich… begründe deine Entscheidung zur Klage und Beantworte nicht seine Klageerwiederung. Ich will dich nicht demotivieren, ich sag dir nur aus meinem Bauchgefühl heraus was ich so denk. (Ihh der Kaffee is schon wieder kalt)
    Zum Inhalt:
    Lass bei der Verjährung die Aufforderung zur Verurteilung weg. „Da die Forderungen bereits verjährt sind hat der Beklagte kein Recht für diese Aurechnung“ oder so ähnlich. Beim letzte Punkt hab ich auch etwas Bauchweh. Überprüf es richtig und hab Beweise, dass da was faul ist und sags direkt oder lass es damit erledigt sein, dass du nicht verantwortlich für die Schäden bist. Irgendwas anzudeuten und dann nichts zu haben ist vor Gericht ziemlich blöd. Ich kann verstehen, dass du ihm das gerne unter die Nase reiben würdest. Aber lass es sich dabei bewenden. Deine Argumente müßten stark genug sein.
    Viele Grüße
    Leini
    P.S.: Ich hoff ich hab an dem Tag Zeit und kann vorbeikommen. Ansonsten *Daumenbrech* Shit zu heftig gedrückt

  6. @Leini: Die eigentliche Klagebegründung ist schon vor Wochen raus und enthält ungefähr das was du geschrieben hast, eben den Ablauf der Geschehnisse. Das weiß der Richter also schon. Daraufhin haben die Vermieter dann aber die Aufrechnung erklärt und wenn Sash nicht zeigen kann, dass diese unrechtmäßig ist, wäre die Klage eigentlich vom Tisch. Erst dann käme es darauf an ob er die Schäden wirklich verursacht hat. Deshalb ist die Aufrechnung der Punkt wo er ansetzen muss, weil es gerade der aktuelle Stand der Dinge ist. Es klingt echt komisch, aber wenn Sash beweisen kann, dass es keine Aufrechnung geben durfte, hat Sash gewonnen, ohne dass auch nur ein Wort über die eigentlichen Schäden verloren wurde…
    Achja, ich hoffe auch, dass du kommen kannst, denn wir können viele Daumen gebrauchen. 🙂

  7. @Leini:
    Danke jedenfalls fürs Antworten. Wie Ozie schon geschrieben hat: Die Begründung für die Klage ist längst bei Gericht. Zusätzlich geht es jetzt darum, warum es meine Rechtsauffassung ist, dass ich das Geld verlangen kann.
    Über die Aufforderung bei Punkt 1 wollte ich tatsächlich nochmal nachdenken – aber das ist nichts, was ich nicht spontan beim Vortragen nicht noch weglassen oder umformulieren könnte, je nachdem, wie es zur Situation passt.
    Dass wir die Kostenvoranschläge nur angreifen, wenn es Sinn gibt und wir uns sicher sind, das ist klar. Aber immerhin hat er – die potenziellen Umdatierungen mal beseite gelassen – z.B. eine Tür in der Auswahl, die fast das Vierfache dessen kostet, was in der Bude verbaut war. Das denke ich, kann ich anzweifeln, um darauf hinzuweisen, dass er da offenbar mehr plant als nur sein Recht auf die Kaution durchzusetzen.

    Ozie und ich haben vorher übrigens noch was bequatscht: Wenn wir in Stuttgart sind, sehen wir uns sicher – und wenn es nur kurz ist. Das kriegen wir hin. Da könnten wir uns ja auch für den Fall, dass es (so unwahrscheinlich es ist) doch schief läuft, mal darüber unterhalten, wie gut du die Wohnung eigentlich kanntest. Für die zweite Runde… mit Zeugen, du verstehst?

    (Bevor irgendjemand das missversteht: Da ist nix unlauteres dran! Leini war öfters Gast in der Bude!)

  8. Leini

    Ich kenn den Zustand der Wohnung von Anfang an. So mit losen Treppenstufen und so. Also im Fall der Fälle du hast nen Zeugen.

  9. Marcus

    Wird das Gericht eigentlich am 11.11 um 11:11uhr definitv eine entgültige Entscheidung treffen, oder kann das ganze auch noch mehrere Tage/Wochen/Monate dauern?

  10. @Leini:
    Dankeschön! Du bist von allen möglichen Zeugen einer derjenigen, bei denen ich wenigstens sichergehen kann, dass du weisst, wie du vor Gericht auftreten kannst oder musst. Und das beziehe ich nicht auf Klamotten…
    Sollte ja eigentlich nicht soweit kommen, aber ist gut, das zu wissen!

  11. @Marcus:
    Trotz der recht eindeutigen Lage ist es keine Karnevalsveranstaltung. Die Verhandlung beginnt ein paar Stunden später.
    Wir hoffen, dass die Sache schnell geht, da die Verjährung als Totschlagargument keine noch nicht gebrachten Beweise benötigt und somit quasi sofort festgestellt werden kann. Aber auch in dem Fall kann es sein, dass die Urteilsverkündung zu einem anderen Termin stattfindet, was mich erstmal nicht interessiert, da ich da nicht anwesend sein muss und es in Anbetracht eines Anfahrtweges von nahezu 700 km auch nicht werde.
    Sollte es tatsächlich zu einer Beweisaufnahme und zu Zeugenvernehmungen kommen, kann das Ganze natürlich noch zu weiteren Terminen führen. Ich habe aber große Hoffnungen, dass das nicht so kommt.
    Zumal es mir irgendwann peinlich werden würde, wenn ich gleich mehrere Stuttgart-Urlaube von meinem Ex-Vermieter gezahlt bekäme 😉

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