Monthly Archives: Oktober 2009

Dreist Digga, dreist Digga…*

Da jetzt seit 24 Stunden Kommentarflaute herrscht, hab ich das Gefühl, die Gerichtsgeschichte ist nicht mehr so interessant für die meisten hier. Falls es so sein sollte: Sorry, aber das Verfahren steht in zweieinhalb Wochen an und gerade weil ich noch krank bin, steht das derzeit weit oben auf meiner Agenda. Außerdem ist es ja auch mein erstes Mal…

Ozie ist in den letzten Tagen seit der Klageerwiderung wirklich verstärkt am Recherchieren bezüglich der vorgelegten Kostenvoranschläge.

Denn die angeblich von mir verursachten Schäden in der Wohnung haben uns zunächst ja mal auf ein Abstellgleis geführt. Natürlich war die Bude – mal objektiv und gemessen am deutschen Durchschnitt  betrachtet – ein Drecksloch. Dass die Schäden jetzt mit 4300 € + x angegeben werden, hat uns zunächst einmal nicht sonderlich überrascht. Im Gegenteil. Die Kosten für die tatsächliche Instandsetzung der Wohnung in einen angemessenen Zustand (zum Beispiel in einen Zustand, in dem man auch Mieter mit Kindern einziehen lassen könnte) liegen wahrscheinlich weit im 5-stelligen Bereich.

Insofern haben auch wir zunächst einmal versucht, bei den uns vorgeworfenen Schäden zu recherchieren, inwieweit uns Beweise vorliegen, dass wir sie nicht verursacht haben. Das ist nur bedingt erfolgreich gewesen, aber es ist – wie erwähnt – das hinterste von 6 Ventilen, das gerade leicht leckt…

Seit wir uns die Kostenvoranschläge näher angesehen haben, beschleicht uns ja zudem das Gefühl, dass da noch einiges andere im Argen liegt und die Beweise für die Schäden vielleicht eher zu unserem siebten Sicherheitsventil werden. Ich kann noch lange nicht davon sprechen, dass da irgendwas gefälscht ist, aber mit den uns verbleibenden Mitteln versuchen wir durchaus, Nachforschungen in diese Richtung anzustrengen. Denn ich glaube, einen besseren Sieg als einen mit gefälschten Beweisen der Gegenseite kann man nicht davontragen.

Die Namen der Firmen nenne ich hier verfremdet (bis auf die Firma Konold, die aber ohne jeden Zweifel hervorragende Türen herstellt und keinen Anteil an seltsamen Kostenvoranschlägen hat) – da noch absolut nichts sicher ist, und ich – abgesehen von potenziellen juristischen Folgen – auch kein Interesse daran habe, im Falle einer Falschheit meiner Vermutungen irgendwem Schaden zuzufügen.

Angehängt in der Klageerwiderung sind 3 Angebote.

Anlage 1 ist ein Angebot der Firma Freude aus Am Arsch der Welt für die Instandsetzung der Balkontüre über 499,80 €. Insgesamt sieht das Angebot seriös aus, es existieren Telefon-, Konto- und Umsatzsteuernummern. Es scheint ein Familienbetrieb zu sein, da der Geschäftsführer Herr Lübeck in diesem Angebot auf den Außendienstmitarbeiter Herr Lübeck verweist, was irgendwie kurios wirkt. Wirklich fraglich indes ist, warum die Firma weder im Handelsregister, noch in den gelben Seiten existiert.
Auch sonst ist trotz professionellem Briefkopf im Internet nichts über die Firma zu finden, außer dass sie vor einiger Zeit bei myhammer.de einen Auftrag zur Renovierung von Geschäftsräumen vergeben haben. Einen Auszug aus dem Gewerberegister werden wir beantragen.
Warum uns dieses Angebot überhaupt stutzig macht: Nun, es ist auf Januar 2008 datiert, und da unser Vermieter uns 4 Monate später noch erklärte, er hätte die Schäden noch nicht erfasst – eingedenk der Tatsache, dass er die Reparatur unter Garantie selbst vornehmen wird – gehen wir von einer Vordatierung aus. Schließlich arbeitet unser Prozessgegner im Bau-Gewerbe und hat sicher so seine Kontakte.

Anlage 2 ist ein Angebot der Firma Thomas Bommelmann aus Stuttgart. Dieses Angebot für die Reparatur des Holzbodens ist – um es mal klar zu sagen – eine Karikatur seinerselbst. Es existiert kein Firmenbriefkopf, es gibt keine Angaben außer der Adresse. Also keine Steuernummern, nur eine Handynummer und das Schreiben ist ein Standard-Word-Brief, bei dem nicht einmal die Schriftart von Times New Roman auf was vernünftiges geändert wurde. Der Betrag wird vor Steuern auf angenehm runde und der Kaution entsprechende 1000 € taxiert.
In Firmenverzeichnissen im Netz ist von der Firma nur ein Eintrag zu finden, und laut diesem handelt es sich um einen Versicherungshändler oder dergleichen – was etwas vom im Angebot angegebenen Geschäftsfeld „Raumausstattung“ abweicht. Zumal Raumausstattung sich in meinen Augen schon nur bedingt mit der Sanierung eines Bodens befasst.
Zudem ist unter dem Namen des Geschäftsführers Thomas Bommelmann niemand in Stuttgart gemeldet, und schon gar nicht an der angegebenen Adresse. Diese Adresse scheint zudem ein normales Wohnhaus zu sein.
Dieses Angebot ist auf den 4. Februar datiert, was uns ebenso fragwürdig erscheint wie beim ersten Angebot, zudem fehlt hier selbst eine Auftragsnummer oder dergleichen.

Anlage 3 ist ein Angebot des offensichtlich seriösen Fachhändlers Holz-Heinz für ein „Türblatt Eiche“. Dieses Angebot ist als einziges der drei offensichtlich von einer professionellen, renommierten Firma angefertigt. Um so mehr verwundert es, dass ausgerechnet bei diesem Angebot das Datum gestrichen wurde.
Hier bleibt nur noch zu erwähnen, dass ich meine Zweifel habe, ob es rechtmäßig ist, sich als Ersatz für eine billige Baumarkt-Tür für 50 € (wie Dieter selbst gesagt hat) eine Tür von Konold herauszupicken – eine Firma, die es sich erlauben kann, einen 187 Seiten starken Prospekt für Türen zu drucken, ohne darin einen Preis zu nennen. Kostenpunkt für das sicher sehr schöne Exemplar, das Dieter wohl so vorschwebt: 221,16 € inkl. Mehrwertsteuer. Nur das Blatt, wohlbemerkt!

Auch hier wird noch ein Anruf nötig sein. Alles in allem bin ich guter Dinge, selbst auf diesem Level noch die Verhandlung im Griff zu haben…

*Dank an Samy Deluxe für die Inspiration zur Überschrift

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Bilder-Auslese fürs Gericht

Auch wenn ich dank mangelnder Fahrtätigkeit gerade nicht mit Schreckensmeldungen á la Unfall aufwarten kann – ein paar erschreckende Dinge finde ich noch.

Ozie und ich haben in den letzten Tagen mal angefangen, alte WG-Fotos zu sichten. Wir gehen zwar grundsätzlich davon aus, dass eine Beweisaufnahme in der Form nicht stattfinden muss – aber da man auf alle Eventualitäten vorbereitet sein sollte, wenn man sich schon einen Rechtsstreit ohne Anwalt gönnt, kann eine Sichtung ja nicht schaden.

Klar sind Bilder im Zeitalter von Photoshop keine Wunderbeweise mehr, aber bei den Anschuldigungen unseres Vermieters in der Klageerwiderung kommen einem manche Dinge dann doch ein wenig fragwürdig vor. Ich kann ja mal ein paar aussagekräftige – oder teils auch einfach absurde – Details dem Anlasse entsprechend hier anfügen.

Die meisten dieser Bilder sind (teils vergrößerte) Ausschnitte aus Partyfotos etc. Sie sind bis auf’s zurechtschneiden nicht bearbeitet und meine Datumsangaben stimmen. Das nur vorweg. Die Quali ist eben leider oft mies.

Nochmal zur Erinnerung: Ich zeichne verantwortlich für den Zeitraum 01/2007 bis 10/2007.

Gehen wir zur ersten Anschuldigung:

a) Die Balkontüre mutwillig aus den Angeln gehoben. Sie weist beschädigte Teile wie Bänder- und Scherenbeschläge, ausgerissene Bandaufnahmen und beschädigte Holzelemente auf.

Zur kaputten Türe gibt es keine Fotos, wohl aber zwei Schnipsel, die die Detailfreude betonen, die an dieser Tür von Anfang angelegt wurde, um die Wohnung behaglich zu gestalten:

Bei der Einweihungsparty 10/2003

Bei der Einweihungsparty 10/2003

Zu erkennen sind 2 freiliegende Heizungsrohre über einer Stufe. Von der Stolpergefahr abgesehen zeigt sich das Ganze auch nicht sonderlich schön, da wohl ursprünglich eine weitere (Über-)Stufe die Rohre verdeckte und darunter folglich keine ernsthafte Bearbeitung stattfand. Hier auch schön zu erkennen: Genauigkeit beim Streichen/Tapezieren.

Ebenfalls 10/2003, etwas detaillierter

Ebenfalls 10/2003, etwas detaillierter

Ich möchte nochmal klarstellen: Diese Fotos sind 3 Jahre vor der Übernahme der Wohnung durch mich aufgenommen worden und stellen den Zustand nach dem letzten Eingreifen Dieters dar. So, bzw. schlimmer habe ich die Wohnung übernommen!

b) Der Holzdielenboden wies massive Kratzer und Löcher auf, die bei Einzug nicht vorhanden waren.

9 Monate vor dem, was hier als „Einzug“ bezeichnet wird:

Besagter Boden bei einer Party 03/2006

Besagter Boden bei einer Party 03/2006

Die Ausbesserung des Bodens, den ich so übernommen habe, soll 1190,00 € kosten.

Bei c) habe ich nur was zu den „Graffiti“ gefunden, und auch da keine Ist-Bilder. Dies ist leider nur ein weiteres Beispiel, wie gut die Wohnung bei der Übernahme war:

Qualitätsarbeit im Flur 10/2003, 3 Jahre vor Übernahme...

Qualitätsarbeit im Flur 10/2003, 3 Jahre vor Übernahme...

Oder die Wand, an der sich eines der Bilder befand:

Sauber gestrichen 10/2003

Sauber gestrichen 10/2003

Also ich soll zahlen, dafür dass er diese Wand nochmal streichen muss…

In d) heisst es:

Das Badfenster, ein Dachfenster, wies erhebliche Wasserschäden auf, was daraus  resultierte, dass bei Regen dieses Fenster offensichtlich meistens geöffnet war.

Ich hatte schon geschrieben, dass ich die Feuchtigkeit eher auf die Wanne darunter zurückführen würde. Mal ganz abgesehen davon, dass auch hier nicht fertig gestrichen war, als wir eingezogen sind – und immerhin das war bis zu meiner Übernahme gemacht. Dennoch lässt sich vielleicht auch daran zweifeln, ob es so sinnig ist, eine nicht weiter behandelte Rigipswand ausgerechnet dort zu verbauen:

Das Bad zur Einweihungsfeier 10/2003

Das Bad zur Einweihungsfeier 10/2003

Im Gegenzug ist das Fenster im Klo nebenan offensichtlich unbeschädigt. Die Verarbeitung war hier ähnlich, allerdings hielt das unseres begrenzten Eifers wegen noch bis 2005 an:

Die Wand im Klo 2005

Die Wand im Klo 2005

Jetzt kommen wir aber zum witzigsten Part eigentlich. Die Leitungen. Wir erinnern uns:

e) PC-, Telefon-, Strom-, und Kabelkanalverkabelungen sowie Steckdosen und 220-Volt-Kabel waren völlig unfachmännisch in bedenklicher Art und Weise installiert, jedoch nicht wieder entfernt bzw. in ursprünglichen Zustand zurückversetzt worden.

Diese Verkabelungen gab es. Nur hab ich die nicht verlegt. Das waren meine Vormieter. Um sowas geht es übrigens:

Internet-Knotenpunkt im Rohbau 10/2003

Internet-Knotenpunkt im Rohbau 10/2003

Is dilettantisch, ich geb’s ja zu!

Lampenverdrahtung anno 2005

Lampenverdrahtung anno 2005

Ja, unser Elektroniker war noch in der Ausbildung…

Aber glücklicherweise mussten wir sowas nicht oft verlegen (ich dann zum fraglichen Zeitpunkt eh nicht mehr!), da in der Wohnung seitens der eingebauten Leitungen jeglicher Art alles im grünen Bereich war.

Man nehme dieses Ofenrohr ohne Anschluss in der Küche, das ins Freie führt:

Ofenrohr mit Durchzug 10/2003

Ofenrohr mit Durchzug 10/2003

Oder das hier (ok, das Kabel rechts ist wieder von uns – fürs Telefon):

Vorbildliche Elektrik 2005

Vorbildliche Elektrik 2005

Wie wäre es mit dieser professionellen Sprechanlage, die seit 2003 in der Wohnung hing und bis zu meinem Auszug auf einen Anschluss wartete?

Sprechanlage 2005

Sprechanlage 2005

Auch was fürs Auge und zum Anfassen: Das Rohr, das neben der Wohnzimmercouch Kabel von draußen in die Wohnung brachten. Woher? Vom Dach wahrscheinlich…

e-2005-x3
Das Rohr 2005

Aber es war nicht alles so langweilig und perfekt an der Wohnung, als ich sie übernommen habe. Was hier schwer erkennbar ist: Der kleine runde Lampion hängt ebenfalls an Kabeln. Das waren die vor einiger Zeit mal erwähnten Kabel, die auch Strom geführt haben. Man kam aber nur ganz selten da ran. Im Hintergrund der Lebensmittelschrank. Da muss man nicht so oft hin…

Die Küchenkabel 2005

Die Küchenkabel 2005

Dass da wirklich Strom drauf war, beweist folgendes Bild aus dem Jahr 2006, wenn man mal genau hinsieht:

Der Küchenlampion nach "Benutzung" 2006

Der Küchenlampion nach "Benutzung" 2006

Nochmal für die, die es nicht glauben: Die Entfernung der Verkabelungen von mir soll 228,48 € kosten. Was bin ich froh, dass der Rest umsonst war!

Dann kommt der Küchenboden. Seit 2005 war Dieter bekannt, dass er kaputt ist und er wollte ihn „bald“ austauschen.

Küchenbodenausschnitt ein Jahr vor mir 01/2006

Küchenbodenausschnitt ein Jahr vor mir 01/2006

Im nächsten Bild: So sah der Boden dann quasi bei meiner Übernahme der Wohnung aus. Dieter hatte schon vor, ein Provisorium aus Stahlplatten „übergangsweise“ einzulegen, damit wir nicht die Küche abbauen müssen. Dank des unebenen Untergrunds verschlechterte sich der Boden täglich. Ich weiss das, denn ich hatte die Splitter im Fuß.

Details 09/2006

Details 09/2006

Aber es ist ganz offensichtlich, dass ich jetzt für den Boden veranwortlich bin. Schließlich sah er 2007 bei der Übergabe so aus:

10/2007

10/2007

Man beachte hier wirklich mal das wichtige Detail. Es ist ja nicht so, dass die Fliesen sonderlich zerbrochen sind. Es handelt sich hier um  „irreparable Wasserschäden“ an „21,5 qm der Terrakotta-Fliesen“. 2182,00 € kostet das. Also die alten Fliesen zu entsorgen. Woher die neuen kommen, weiss ich nicht. Aber Dieter hat mal gesagt, er hat noch 25 m² davon in der Garage rumliegen. Happy Halloween liebe Nachmieter irgendwann mal!

Im Ernst: Bis auf das letzte Bild war das alles VOR der Übernahme durch mich. Ich schäme mich schon dafür, dass ich es geschafft habe, diesen Prachtbau binnen 10 Monaten so zu entstellen. Ihr könnt euch ja kaum ausmalen, wie das JETZT da drin aussieht. 😉

Wer noch was über die Substanz des Hauses wissen will….

Kurzer Schnappschuss im November 2006, als das Fenster in meinem alten Zimmer „fachmännisch ausgebaut“ wurde:

Fensterrahmen 11/2006
Fensterrahmen 11/2006

Der Einsatz klassischer Materialen bewahrt die gemütliche Atmosphäre überall. Und hier nochmal zur Erklärung für die Neuen: Nachdem das Fenster 2 Stockwerke tiefer im Hof landete, stellte der begnadete Ingenieur (heute Zeuge der Beklagten) fest, dass das neue nicht passt und so ergab es sich dann, dass zeitweilig (also das restliche Jahr das ich da wohnte) Styropor die Stellen stopfte, die beim Einbau des modernen Doppelglasfensters (gut für den Energiehaushalt!) übrig geblieben sind.

Wie kann ich diesen fürsorglichen Vermieter eigentlich um die Kaution bitten? Ich komme mir soooo schäbig vor!

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Verfluchte Schweine!

Keine Panik. Eigentlich schreibe ich diesen Blog ja nicht, um eure Laune negativ zu beeinflussen. Insofern würde ich mich auch hüten, hier nur zu jammern. Das würde keinem Zweck dienen und nervt nur. Deswegen verfasse ich jetzt auch keinen Jammereintrag, sondern ein Anschauungsmodell des Selbstmitleids in schriftlicher Form. Ist also quasi lehrreich!

Es ist zum Kotzen! Ich bin immer noch krank! Ernsthaft! Gestern bin ich frohen Mutes außer Haus gezogen und hab eine gemütliche Donnerstagsschicht hinter mich gebracht. Der Umsatz war nicht der beste, aber mit 114 € in 8 Stunden will ich mich auch nicht weinend in die Ecke stellen. Dass ich heute allerdings wieder ziemlich flachliege (besser: sitze), ist einfach scheiße!

Das Wochenende bringt doppelt so viel Umsatz, und das könnte gerade echt nicht schaden. Klar würde ich auch so einfach gerne arbeiten, denn meine Arbeit macht mir nach wie vor verdammt viel Spaß. Aber die Finanzen werden so langsam unlecker. Letzten Monat hab ich absichtlich wenig gearbeitet – und das ist ja ok. War allerdings verbunden mit der Hoffnung, diesen Monat vom Trinkgeld leben zu können – das ich natürlich nicht habe, wenn ich krank bin. Und ganz nebenbei berechnen sich Urlaubs- und Krankengeld nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate. Will heißen, dass mich das Geld, das ich als Kranker bekomme, auch nicht gerade froh stimmt. Um es zu verdeutlichen: Wir reden hier von 35 € brutto / Tag…

Mal ganz abgesehen davon: Krank sein ist scheiße! Wenn ich diese Schweine mit der Grippe erwische, dann können die was erleben, echt jetzt, Junge!

So, nun habt ihr also mal gehört, wie man rumjammern kann – was ich hier natürlich nie auf eure Kosten tun würde. In diesem Sinne: Schönen Abend noch. Abtreten!

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Das fängt ja gut an…

Immerhin bin ich halbwegs rechtzeitg aufgewacht…

Der erste Arbeitstag nach 12 Tagen Krankheit hat begonnen. Ich bin ausgeschlafen und hab noch ein bisschen Zeit. Gar nicht schlecht, kann ich so doch noch meine in den letzten 2 Wochen unangetastete Gesichtsbehaarung angehen. Zudem habe ich mal ein paar Minuten gehabt, meine desaströsen Finanzen nach der unfreiwilligen Freizeit anzugehen und so weiter…

Natürlich fühle ich mich heute im Gegensatz zu gestern eher ein bisschen weniger fit, aber das muss wohl so sein. Wieso sollte man am ersten Arbeitstag auch gesund sein. Aber so langsam wird es echt blöd mit dem Zuhausebleiben, schon weil mein Doc die Woche jetzt zu hat und es finanziell wirklich nicht vertretbar ist. Klar, wenn es nicht gehen würde, dann wäre das halt so – aber eigentlich bin ich fit genug. Und im Zweifelsfall besser eine halbe Schicht als gar keine.

Dann klingelte es auch noch an der Tür und dieses Mal waren es nicht lästige Vertreter, sondern noch lästiger: Die GEZ. Wirklich Pech, dass ich für die gerade wirklich keine 5 Minuten einräumen kann. Aber gut, Zeit zu sagen, dass ich nichts besitze und leider gerade alleine bin – weil natürlich kein Mitbewohner auffindbar ist, wenn es um nervige Dinge an der Tür geht – hatte ich dann doch noch. Ich hoffe mal, die Sache hat sich nun für eine Weile erledigt.

Immerhin war er artig, hat sich nicht aufgedrängt oder mir irgendwelche kuriosen Lügen erzählt. Also denn.

So, nun heisst es duschen und vorbereiten!

Und ab morgen gibt es sicher wieder Taxi-Geschichten. Ich freu mich ja schon selbst drauf 😉

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Kennt ihr den schon?

Kommt ein Mann mit einem Anwalt zu einem kleinen Sash und sagt: „Sie haben mir an meiner formschönen Geröllansammlung einen Wasserschaden verursacht und das kostet 2200 €!“

?

Ich find den gut! 😀

OK, eingefleischte Leser haben sicher schon drauf gewartet: Es ist Dieter-Time!

Die Klageerwiderung meines Ex-Vermieters ist da, und ehrlich gesagt: Lame, aber kurios! Es ist, wie ich erwartet habe: Er führt die Schäden der Wohnung an und versucht es nun mit einer Aufrechnung.

Ich kann das ja mal wieder Satz für Satz durchgehen. Zunächst beantragt der Anwalt also die Abweisung der Klage und dass ich die Gerichtskosten zu tragen habe. Über die Halbsätze brauch ich nichts schreiben – wenn es die nicht gäbe, dann wäre der Brief inhaltslos. Dann folgt der spannende Teil: Die Begründung.

1. Richtig ist, dass der Kläger von den Beklagten die beiden Wohnungen im 2. Obergeschoss des Gebäudes Teichstr. 6, 70186 Stuttgart, angemietet hatte. Das Mietverhältnis wurde zwischenzeitlich beendet.

Richtig ist auch, dass der Kläger an die Beklagten eine Mietkaution in Höhe von 1060,0 € bezahlt hat.

OK, das ist schon mal ein Gewinn. Dank der mündlichen Form der Verträge wäre es eine arge Fitzelarbeit, alles rauszusuchen. Für die Zahlung der Kaution gibt es null Belege – sollte alles mal in den Mietvertrag, den es dann nie gab. Insofern war das Poker mit Bluffen auf meiner Seite, und ich scheine gewonnen zu haben 😉 Diesem Teil der Begründung stimme ich ohne weiteres zu.

2. Die Klage ist jedoch unbegründet, da dem Kläger ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Kaution nicht zusteht.

Da kommen wir an den Punkt, an dem sich meine Meinung nicht mehr so ganz mit der von Dieter und seinem Anwalt deckt.

Der Kläger hat in den geräumten Wohnungen nämlich Schäden verursacht, deren Beseitigungskosten die zur Verfügung gestellte Mietkaution betragsmäßig übersteigen.

Dumm nur, dass die Schäden allesamt von meinen Vormietern stammen, und die Ansprüche auf Schadenersatz in den lächerlichen 2 Jahren schon alleine nach meinem Auszug leider verjährt sind.

Wie der Kläger in seiner Anspruchsbegründung selbst einräumt, wurde er von den Beklagten mehrfach bei Mietende aufgefordert, die Schäden zu beseitigen, was er jedoch unterlassen hat.

Ähm, das ist etwas kurios formuliert. Ich würde es so erklären: Keiner wollte eine Wohnungsbesichtigung mit mir machen. Auf stetes Betteln wurde mir gesagt: „Alles, was ihr heh g’macht hen, müsset ihr richde…“ Dieser Aufforderung bin ich in vollem Umfang nachgekommen. Nicht beseitigt habe ich lediglich die Schäden, die bei der Wohnungsbesichtigung vor meiner Übernahme bereits als von Dieter zu richten eingeordnet wurden. Dass die noch existierten, ist nun nicht gerade etwas, was gegen mich spricht, denke ich… Zudem bin ich mit ihm übereingekommen, zwei kleine Schäden zu richten, und das sollte es dann gewesen sein.

Die Beklagten waren unter der Berücksichtigung der ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche daher berechtigt, die Mietkaution des Klägers einzubehalten.

Nein.

Namens und in Vollmacht der Beklagten wird hiermit ausdrücklich die Aufrechnung mit den nachstehend näher bezeichneten Schadensersatzansprüchen gegen den Kautionserstattungsanspruch erklärt.

Im Grunde ist die Idee des Herren Anwalt ja nicht blöd. Kaution, Schäden, Aufrechnung! Klingt logisch. Hätte Dieter fristgerecht eine Forderung geltend gemacht, dann wäre dies ein legitimer Weg und ich hätte jetzt einiges an Ärger. Eine Forderung seitens Dieter ist aber bis zum heutigen Tag ausgeblieben. Und nicht nur das. Während des Schriftwechsels habe ich bereits sehr deutlich eine Einrede gegen etwaige Forderungen artikuliert. Zumal die Schadensersatzansprüche recht fragwürdig sind, da sie die Kaution bei weitem übersteigen. Er erbat sich im Mai 2008 4 Wochen Zeit für die Endabrechnung. Ein Jahr später habe ich den Mahnbescheid veranlasst. Also bitte! Aber jetzt kommt der witzige Part:

3. Im Einzelnen hat der Kläger in den angemieteten Wohnung folgende Schäden verursacht:

Jaja, Deutsch ist schwer. Aber einen Tag vor Ablauf der Frist hat man es halt ein bisschen eilig, nicht wahr? Jetzt aber folgt die Auflistung. Ich bitte auch zu beachten, welche Schäden in je einem Absatz zusammengefasst worden sind. Wenn ihr das System findet, erklärt es mir mal.

a) Die Balkontüre wurde mutwillig aus den Angeln gehoben. Sie weist beschädigte Teile wie Bänder- und Scherenbeschläge, ausgerissene Bandaufnahmen und beschädigte Holzelemente auf.

Puh! Das ist happig! Aber Moment, da war doch was… Bevor ich die Wohnung übernommen hatte, gab es eine Wohnungsbesichtigung. Die Türe (die im übrigen keinen Balkon dahinter hat, sondern nur ein Gitter) war damals ein Thema. Richtig! Sie war… kaputt! Ob die folgende Beschädigung mutwillig war, lassen wir mal offen: Es nahm ein freundlicher Mensch – ich nenne ihn mal Dieter – sich einen Hammer und hat auf die Beschläge geschlagen, damit die Tür ordentlich schließt. Seine weisen Worte waren „Vorerscht hält des, hoff i. I komm dann demnäscht amol und richt‘ des!“ Aber das ist inzwischen 3 Jahre her, wer sollte sowas noch wissen…

b) Der Holzdielenboden wies massive Kratzer und Löcher auf, die bei Einzug nicht vorhanden waren.

Hihi. Problem: Mein Einzug war 2003. Da war der Boden soweit halbwegs ok. Punkt für euch! Aaaber wieso habt ihr mit meinem Vormieter über die Reparatur des Bodens geredet bei der Wohnungsbesichtigung? Vielleicht, weil der Boden da schon kaputt war? Sicher nicht, oder?

c) Die Zimmertür war eingeschlagen und muss ausgetauscht werden. In den oberen beiden Räumen sowie im Flur war Graffiti aufgesprüht worden, die Rigipswand in der Dachschräge war eingeschlagen und wies ein 20 x 20 cm großes Loch auf. Die Laibung im Badfensterbereich war beschädigt.

OK, das klingt nun wirklich nach Vandalismus. Gehen wir das mal durch: Was mit der Tür passiert ist, weiss ich nicht. Kaputt war sie vor der Übernahme der Wohnung durch mich. Soweit ich weiss, haben wir das aber bei der Übergabe nicht angesprochen. Aber wo liegt das Problem: Den Austausch eines Türblattes habe ich mit Dieter vereinbart – eigentlich zwar ein anderes, aber da das nicht in der Liste aufgetaucht ist, wird es dieses sein.

Die Graffiti waren gemalte Wandbilder. Diese sind so weit überstrichen worden, dass ein einmaliger Anstrich die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand versetzen würde. Da das streichen nicht ausgemacht war, betrachte ich dies als nichtig!

Die eingeschlagene Rigipswand hat auch einen ulkigen Hintergrund, denn es handelt sich eigentlich um eine nicht befestigte Platte in der Dachschräge. Im Laufe der Zeit hat mein Vormieter schon durch das Anstoßen mit dem Kopf (er hatte sein Bett unter jener Schräge) die Platte und die notdürftig verklebte Tapete beschädigt. Nicht nur, dass es damit vor meiner Übernahme schon kaputt war: Diese Platte war so dämlich angebracht, weil ein gewisser Vermieter dort seit 2003 ein Dachfenster einbauen wollte und es nicht auf den Plan gekriegt hat.

Was das Badezimmerfenster (immerhin ein Stock tiefer) hier verloren hat, weiss ich nicht – und ich weiss auch nicht, um was für einen Schaden es geht.

d) Im Bad war die Duschabtrennung aus den Angeln gehoben. Das Badfenster, ein Dachfenster, wies erhebliche Wasserschäden auf, was daraus resultierte, dass bei Regen dieses Fenster offensichtlich meistens geöffnet war.

Die Duschkabine! Herrje! Die eine blöde Schraube hat seit mindestens 2005 gefehlt. Ehrlich gesagt habe ich das einfach vergessen. Aber auch hier: Es war beim „Einzug“ kaputt!

Dass der Wasserschaden im Bad durch ein „offensichtlich“ ständig geöffnetes Fenster verursacht wurde, klingt irgendwie ärmlich. Zum einen ist kein anderes der 4 Dachfenster geschädigt und die Tatsache, dass es sich 80 cm über der Wanne befunden hat, mag sicher auch eine Rolle gespielt haben. An dieser Stelle bestand die Wand im Übrigen auch aus Rigips. Also hat eine ungeflieste Wand direkt über der Wanne einen Wasserschaden… zumal das irgendwie Thema bei der Wohnungsübergabe ein Jahr zuvor war. Komisch. Damals kam auch das Fensterargument und seitdem war es fast immer zu…

e) PC-, Telefon-, Strom-, und Kabelkanalverkabelungen sowie Steckdosen und 220-Volt-Kabel waren völlig unfachmännisch in bedenklicher Art und Weise installiert, jedoch nicht wieder entfernt bzw. in ursprünglichen Zustand zurückversetzt worden.

Wow! Das klingt ja gefährlich. Ihr habt die Bilder hier im Blog ja gesehen. Die stammen aus den Jahren 2005 und 2006. War also ganz sicher meine Schuld… Im Übrigen hab ich Dieter zur Übernahme noch um ein paar Abdeckungen für offene Steckdosen und Kabel gebeten. Aber das nur nebenbei.
Die Kabelkanäle habe ich zu meinem Einzug 2003 übernommen…

Jetzt kommen wir aber zur Königsdisziplin. Der Witz zu Beginn dieses Eintrags war kein Witz. Was jetzt kommt, ist so unglaublich dreist, dass wir uns noch weitere Nettigkeiten überlegen werden:

f) 18 Badfließen waren mit Window-Colors beklebt. 21,5 qm der Terrakotta-Fliesen im Ess-Küchenbereich wiesen irreparable Wasserschäden auf.

Scheiß auf die Window-Colors. Aber dass er uns einen Wasserschaden beim Küchenboden anhängen will, ist einfach die Krönung der Unverschämtheit. Jener Küchenboden, der unter seiner Führung unprofessionell 2003 verlegt worden ist. Jener Boden, der seit spätestens Anfang 2005 zu bröckeln begann, weil der Untergrund uneben ist. Der Boden, bei dem wir seit vier Jahren auf eine Reparatur warteten und bei dem er eingestanden hat, dass er seinetwegen zersplittert. An diesem Geröllhaufen sollen wir einen Wasserschaden verursacht haben? Einzelne Fliesen ließen sich mit der Hand vom Boden wegnehmen! Das ist als ob man an einem ausgebrannten Auto einen Lackschaden diagnostiziert!

Ich meine, ich hab hier jetzt gegen all die Schäden angeredet. Nochmal ganz kurz: Darum wird es nicht gehen. Die Aufrechnung ist nach unserem Verständnis der Gesetze nicht möglich. Bevor es wirklich darum geht, greifen drei oder vier andere Gründe, die für uns sprechen. Ich wollte nur mal die Frechheit verdeutlichen – und auch die Verzweiflung.

Dann folgt die Beweisliste. Sie besteht aus einer Aufrechnung der Schäden, die ich hier gerne mal angebe:

Balkontüre: 499,80 €
Holzdielenboden: 1190,00 €
Zimmertüre: 221,16 €
Duschabtrennung: 76,16 €
Verkabelungen: 228,48 €
Küchenboden: 2182,00 €

Macht in der Summe 4397,60 €. Nicht schlecht. Ich wusste ja, wir haben in einer Bruchbude gelebt.

Und da ist das Überstreichen der Graffiti noch gar nicht mit drin.

Gut, ich will mal nicht so sein. Habt ein Herz für Vermieter. Da hat er so ewig eine fragwürdige WG ertragen und dann muss er so viel Geld ausgeben. Das ist wirklich verdammt ärgerlich. Der hat es ja echt nicht leicht gehabt. Kein Wunder, dass er das Geld nicht zahlen kann, wenn er so viel in die Reparatur gesteckt hat…

Zunächst: Hat er nicht!

Es existiert für 3 Posten ein Kostenvoranschlag. Und jetzt wird es mysteriös: 2 der Kostenvoranschläge sind auf Februar und Januar 2008 datiert. Monate bevor er uns geschrieben hat, er könne noch nicht abrechnen. Ein weiteres Angebot einer Firma (das einzige, das nicht nach Hinterhofklitsche aussieht) liegt vor, bei selbigem ist allerdings das Datum absichtlich überdeckt. Man sollte dazu wissen, dass die Kostenvoranschläge zur Aufrechnung nur dienlich sind, wenn sie innerhalb der Verjährungsfrist (bis April 2008) vorlagen. Die Angebote für die weiteren Posten will er erst nachreichen – beziffert die Kosten allerdings schon centgenau.

Ich will hier bestimmt nichts unterstellen, aber in Anbetracht der Tatsache, dass das Datum des einen Kostenvoranschlags geschwärzt ist, die anderen bis jetzt – Ende 2009 – nicht vorliegen, die Beträge allerdings bekannt sind – und bei den verbleibenden beiden Firmen nach einer kurzen Internetrecherche fraglich ist, ob sie in den genannten Geschäftsbereichen arbeiten…

…habe ich die Befürchtung, dass sich da was anbahnt, was nicht ganz koscher ist.

Allerdings sieht es gerade aus, als sei das hinterste von 6 in Reihe geschalteten redundanten Sicherheitsventilen etwas leck. Da läuft immer noch nichts aus.

5. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Kläger in großem Umfange Schäden in den von den Beklagten angemieteten Wohnungen hinterlassen hat. Nachdem er erfolglos aufgefordert worden ist, die Schäden zu beseitigen, waren bzw. sind die Beklagten berechtigt, die Schäden auf Kosten des Klägers selbst zu beseitigen, weshalb sie mit den genannten Schadensbeseitigungskosten wirksam gegen den Kautionserstattungsanspruch aufrechnen können.

Die Klage ist daher abzuweisen.

Dass sie eine Abweisung der Klage beantragen ist klar, das nehme ich auch wirklich nicht die Bohne persönlich. Wir sind Gegner vor Gericht, mein Gott!

Aber ich kriege wirklich innerlich einen Schreikrampfanfall, wenn ich lesen muss, dass ich nach mehrfacher Aufforderung irgendwas nicht nachgegangen bin. Ein halbes Jahr lang habe ich den beiden jeden Satz aus der Nase ziehen müssen, der mit der Wohnung zu tun hatte. Ich hätte alle Möglichkeiten gehabt, an dieser Wohnung irgendwas zu richten – und auf Nachfrage wäre ich auch bereit gewesen, den ein oder anderen Schaden zu beheben, der nicht auf mein Konto geht. Aber erst kein Interesse haben, bei der Abgabe sagen, es ist alles in Ordnung, sich dann 2 Jahre nicht melden und wenn ich dann die Schnauze voll hab Vorwürfe auszusprechen… nee, die feine englische Art ist das nicht.

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Zentrum, Geschichten von Kalle (3)

Weil Sachsentaxi in den Kommentaren davon gesprochen hat, möchte ich es hier gleich mal aufgreifen. Der Name von Callcentermitarbeitern. Meist ist er nicht viel wert, denn oft kennt Miarbeiter 2 den 1. gar nicht und einen Vorgesetzten ans Telefon zu bekommen, der nicht für verärgerte Kunden, sondern tatsächlich für Mitarbeiter zuständig ist, ist nahezu unmöglich. Deshalb interessiert es die wenigsten Kunden wie man heißt. Einige notieren sich dennoch schon zu Beginn des Gespräch akribisch den Namen bei jedem Anruf, viele tun das erst wenn sie sauer sind.

Es gibt Kollegen, die dann einfach auflegen (ja tatsächlich), denn ohne Namen kann man sich auch nicht beschweren. Ich verfolge hierbei eine andere Strategie.

Ich: „Es tut mir leid, dass die Lieferung des Sofas heute nicht geklappt hat, ich kann Ihnen aber frühestens übermorgen einen neuen Termin geben.“

Kunde: „Es hieß, es wird heute geliefert und will, dass sie heute liefern.“

Ich: „Es ist bereits 18:00 Uhr. Da kann ich wirklich nichts machen. Es tut mir sehr leid. Haben Sie denn am Donnerstag die Möglichkeit die Lieferung entgegen zu nehmen?“

Kunde: „Und dann sitz ich wieder hier und keiner kommt. Nee.“

Ich: „Ich würde diesmal auch ihre Handynummer dazuschreiben, damit der Fahrer Sie erreichen kann, wenn Sie einkaufen sind.“

Kunde: „Einkaufen? Ich war nur 5 Minuten auf dem Markt. Ich kann ja auch nicht den ganzen Tag hier sitzen. Der hätte ja auch kurz warten können.“

Ich: „Der Fahrer hat Sie nicht angetroffen und unter der Festnetznummer niemanden erreicht. Deshalb ist er weitergefahren. Das ist wirklich sehr ärgerlich für Sie, aber …“

Kunde: „So jetzt reichts. Sie geben mir jetzt erstmal Ihren Namen. So lass ich nicht mit mir reden. Mal sehen was Ihr Chef dazu sagt.“

Ich: „Mein Chef wird leider auch keine besseren Neuigkeiten für Sie haben, aber ich gebe Ihnen gerne meinen Namen: Kalle Zentrum Z E N T R U M.“ (Ich hab natürlich nicht geschrien, sondern nur buchstabiert.)

Kunde (hat offenbar nicht mitgeschrieben) : „Nagut, wann am Donnerstag könnten Sie denn kommen?“

Manchmal ist es so einfach, einer billigen Drohung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Meine Teamleiterin hätte mir zu diesem Sachverhalt wahrscheinlich nur gesagt, dass ich dem Kunden bei Selbstverschulden keine kostenlose Expresslieferung für Donnerstag anbieten muss. Naja, ich bin halt ein Netter. 🙂

TIPP 3:

Auch wenn es oft nichts bringt, sollte man sich den Namen immer notieren, denn bei wirklich unfreundlichen Mitarbeitern kann die Drohung mit einer Beschwerde durchaus Wunder wirken. Man sollte denjenigen dabei natürlich namentlich ansprechen. 😉

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Es ist schwarz und mehr weiss ich nicht…

Keine Sorge, das soll kein Witz über Zeugenaussagen zu einem Verkehrsunfall werden 😉

Ich hab gerade mal wieder meinen Feedreader durchgenuckelt – was ich etwa 6 mal am Tag mache, wenn ich zu Hause bin – und bin dabei – schon wieder via lawblog.de – auf einen Artikel bei welt.de zu den gerade schwer in der Diskussion stehenden „Schwarzlichtblitzern“ gelangt. Soweit nichts aufsehenerregendes.

Ich bin dann aber natürlich ein wenig in die Kommentare abgetaucht und da fand sich natürlich einiges nettes, einiges fragwürdiges und einiges völlig behämmertes. Gut, im schlimmsten Fall kann das bei einem Artikel über Socken auch passieren.

Was mich allerdings wirklich schockiert bei Geschwindigkeitskontrollen an und für sich:

Ich weiss nicht, wie meine Meinung dazu aussieht!

Nix! Ich weiss es nicht!

Ich meine, ich bin hauptberuflicher Fahrer, ich muss doch irgendeine Meinung dazu haben!

Also eine Meinung habe ich irgendwie schon – aber leider führen die Teilaspekte des Themas bei mir zu einem unauflösbaren Widerspruch.

OK, fangen wir mal von vorne an. Wir haben in Deutschland einen verhältnismäßig dichten Verkehr, und der ist geregelt. Es gibt allerlei Vorschriften, wie man sich zu verhalten hat. Verstößt man gegen eine dieser Vorschriften, wird man entweder erwischt oder nicht und davon hängt es bis auf wenige Spezialfälle ab, ob man bestraft wird. Ist ja nicht so sonderlich unlogisch – wenngleich es natürlich immer unfair ist, wenn man selbst erwischt wird. Logisch! 😉

Gut, Geschwindigkeitsmessungen:

Da ist zum einen die erlaubte Geschwindigkeit. Ich weiss eigentlich bis heute nicht, wer sich um diese Geschwindigkeiten kümmert. Im Großen und Ganzen geben die Begrenzungen Sinn, aber die Einzelfälle sind bisweilen derart grotesk, dass wohl jeder Autofahrer schon einmal über eine Regelung verärgert war.

Als Lieblingsbeispiel in die eine Richtung nehme ich z.B. eine der zahllosen Baustellen in Berlin, bei der die Landsberger Allee, auf der normalerweise 50 km/h erlaubt sind (bei 4 Fahrspuren pro Richtung und so gut wie null Fußgängern im Umfeld) einer Baustelle wegen auf 30 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt wurde, weil eine Spur wegfiel. Tagsüber ist der Verkehr zu dicht, als dass man ernstlich schneller fahren könnte und nachts ist man alleine auf der Straße, und – ohne Raser zu sein – bediene ich mich immer meines Tachos, um mich überhaupt an die 50 halten zu können. Da ist diese Straße so gefährlich wie eine gesperrte Autobahn bei Sonnenschein. Wozu also 30? Eine Aufhebung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung existierte zudem nicht wirklich, bzw. erst nach der nächsten Ampel nach 500 Metern – was (man möge mir meine galoppierende Ungeduld verzeihen, aber meine Kunden laufen Amok, wenn ich die 30 bis dahin durchziehe) bei einer Baustelle von 25 Metern Gesamtlänge reichlich unproportional wirkte…

Als Beispiel für die andere Richtung nehme ich immer gerne eine Landstraße grob in Richtung Mettelberg (keine Sorge, kein Mensch muss wissen, wo Mettelberg liegt!). Es handelt sich um eine langweilige Landstraße mit der üblichen 100 km/h-Begrenzung außerorts. Wegen einer Einmündung ist das Tempo dann für eine Strecke von vielleicht 500 Metern (ja, auch das vielleicht übertrieben) auf 70 km/h begrenzt. Diese Begrenzung wird kurz vor einer Kurve am Waldeingang aufgehoben, die kein Mensch mit einem normalen Auto schneller als 50 km/h unter Benutzung nur einer Spur fahren kann. Hier sind also 100 km/h erlaubt, wo ich gerne für Tempo 50 plädieren würde…

Aber zusammenfassend lässt sich sagen: Geschwindigkeitsbegrenzungen geben natürlich Sinn: Insbesondere ortsunkundige Fahrer erhalten so eine Einschätzungshilfe, überwiegend sogar eine gute, und – das darf man natürlich auch nicht vergessen – im Falle eines Unfalles lässt sich mithilfe fester Grenzwerte bestimmen, wer angemessen gefahren ist und wer nicht. Das Manko ist im wesentlichen, dass man sich als regelmäßiger Fahrer oftmals unsinnig gemaßregelt fühlt. Wobei ich da wirklich kritisch bin, denn natürlich halten wir uns alle für wesentlich krisenfester im Auto als wir es dann in einer Gefahrensituation wirklich sind.

Dann die Kontrollen der Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Je nach Vergleichsland haben wir in Deutschland eine mehr oder weniger dichte Verkehrsüberwachung in Form solcher Kontrollen. Ich denke, eher weniger dicht. Es existiert seit Jahrzehnten ein Glaubenskrieg, ob die überwiegende Zahl der Kontrollen nun an den tatsächlichen Unfallschwerpunkten stattfinden oder eher an den Stellen, an denen man schneller fahren könnte als erlaubt, viele es somit machen, und die die Überwachungsgeräte aufstellenden Gemeinden damit eher eine einfache Methode der Geldeintreibung etabliert haben. Meine Meinung liegt irgendwo dazwischen, denn einen Überblick habe ich nicht, und es fällt einem nicht immer leicht, Unfallschwerpunkte als solche zu erkennen. Obwohl ich mir als sehr regelmäßigem Fahrer auf solchen Strecken durchaus auch ein gewisses Einschätzungsvermögen attestieren würde.

Bei den jetzt so neuen Kameras geht es noch zusätzlich um die Frage, ob es legitim ist, eine Messung (ggf. mit Ahndung) vorzunehmen, von der man als Autofahrer erst einmal nichts mitbekommt. Das wesentliche Argument dafür ist das, dass die Fahrer nicht durch den Blitz erschrocken abbremsen und somit den Verkehr erst recht gefährden. Das Gegenargument ist im Wesentlichen, dass es sich um eine verdeckte Überwachung handelt, die es dem ehrlichen Autofahrer, der sich nur mal eben verschätzt hat, erstmal keine Chance auf Einsicht gibt, ja eventuell dazu führt, dass er mehrmals in Folge den selben Fehler begeht.

Natürlich lässt sich das alles kurz zusammenfassen mit dem Satz „Wer sich an die Regeln hält, dem passiert auch nix!“ Dummerweise ist das ein Satz, auf den ich einen Dreck gebe! Denn ich sehe zwar ein, dass ich im Falle eines Unfalls nach der Rechtslage verurteilt werde, wenn ich zu schnell unterwegs bin – auf der anderen Seite weiss ich sehr gut um die unterschiedlichen Fähigkeiten von Fahrern, Autos und sogar die mit dem Wetter wechselnden Komponenten beim Verkehr Bescheid. Ich weiss, dass man sich dabei vielfach verschätzt, aber ich traue mir – und das nicht weil ich so ein lustiges gelbes Papier im Geldbeutel habe – zu, dem Verkehr angepasst zu fahren und keine Gefährdung zu sein, die irgendwie eine Grenze überschreitet. Verdammt, ich bin einer der wenigen Autofahrer, die sich Gedanken über ihre Müdigkeit machen und denen klar ist, dass auch Schrittempo tödlich sein kann, wenn nur die Umstände passen! Insofern lasse ich mir auch ungern was vorschreiben.

Ich mache auch Fehler, genauso wie jeder Autofahrer! Aber ich bin mir der Gefahren und ihrer Folgen stetig bewusst und ich tue mein Bestes, um aus dem Verkehr, zu dem ich meinen Teil beitrage, keinen Kampf ums Überleben, sondern eine friedliche Koexistenz zu machen. Inklusive Rückziehern, Ausweichen, Auf-die-Hupe-verzichten und Gelassenheit. Da tut es einfach weh, auf der Landsberger 30 zu fahren, sich dafür anmaulen zu lassen und dann beim leicht verfrühten Rausbeschleunigen Ärger zu kriegen, der den Lebensunterhalt kosten kann. (Extrem formuliert, ich geb’s zu!)

Und da ist der Widerspruch: Ich sehe tagein, tagaus eine schier unüberschaubare Menge Idioten auf der Straße, für deren Verhalten – und ich meine keine Leichtsinnsfehler – ein Führerscheinentzug nur der Gipfel des Eisbergs sein sollte. Und gewissermaßen liegt mir viel daran, dass das auch mal passiert.

Auf der anderen Seite halte ich gar nichts von präventiver Überwachung, von Generalverdacht und maße mir in manchen Fällen sogar an, die Entscheidungen der Obrigkeit zu kritisieren, weil ich sie für wirklichkeitsfremden Quatsch halte. Und ich somit für einen Verstoß dagegen manches Mal lieber Medaillen verleihen als Fahrverbote verhängen würde, wenn es meine Aufgabe wäre.

Ganz wichtiger Fakt am „Rande“: Auch im Verkehr kann es keine absolute Sicherheit geben! Ich will in keinster Weise das Rasen oder gar irgendwelches total bekloppte Verhalten gutheissen, aber: Es werden immer Menschen im Verkehr sterben! Genauso wie immer Menschen von Leitern fallen werden. Wir snd als Spezies bekloppt genug, der Tatsache zu trotzen, dass wir keine Fressfeinde mehr haben.

Selbst wenn es Zeichen einer gesunden Gesellschaft sein sollte, dass man über diese Thematik ständig streitet: Muss es deswegen normal sein, dass ich mir selbst nicht im Klaren bin, was ich davon zu halten hab?

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