Schon ein göttliches Ereignis

Zumindest das Licht soll Gott ja einfach aus dem Nichts erschaffen haben. Diese Fähigkeit fehlt mir zwar grundsätzlich, aber auch ich weiss inzwischen, wie es ist, etwas inexistentes zum Existieren zu bringen.

Kurzum: Bericht von der Front am Amtsgericht!

Es ist wirklich sehr abenteuerlich gelaufen. Anders kann man es kaum sagen. Das lag zum Teil an mir, zum Teil an den Beklagten und zum Teil an der Richterin. Wie es in einer Verhandlung eigentlich auch sein sollte.

Begonnen hat alles schonmal mit einem etwas irritierenden Paukenschlag. Meine Ex-Vermieter sind nach uns erst angekommen, und dass ihr Auftreten mir komisch (im Sinne von ungewohnt) vorkam, hat zwei Gründe. Zum einen waren sie recht schweigsam als Ehepaar unterwegs, zum anderen hatte ich das Gefühl, dass in meinem Fall die zwei Jahre spurloser vergangen sind. Aber was soll es. Gemäß meiner festen Überzeugung von fairem Verhalten und einer nicht zu unterschätzenden Portion Sadismus habe ich es mir nicht nehmen lassen, sie mit einem lockeren „Tach auch!“ zu begrüßen, als wäre nichts passiert.

Ozie und ich haben vor dem Saal zudem noch Daniel getroffen, der seine Ankündigung wahr gemacht hat, und als Zuschauer den Verlauf verfolgen wollte – zumal es schön war, ihn nach über zwei Jahren mal wieder zu sehen! Und das lockere Dreier-Gespräch hat meine Nervosität auch drastisch gesenkt.

Dieter hat den Gruß tatsächlich erwidert, und das war genau genommen witzig, da er später grundsätzlich versucht hat, mich vor Gericht zu siezen, was ich nicht getan habe. Und da ich es nicht getan habe, hat er es auch nur spärlich umsetzen können. Was soll das? Meinetwegen sollen sie mir das untersagen, aber wir haben 4 Jahre lang immer nur auf der Ebene kommuniziert. Zumal die sicher andere Dinge für überlegenswert halten.

Die Verhandlung selbst startete unsererseits etwas suboptimal. Ich hatte eigentlich vor, mit Ozie als Beistand aufzutreten, was ich allerdings nicht mehr vorher beantragen konnte, da ich das Gericht nicht mehr erreicht habe. Auf einen Vorschlag seitens des Typen am Info-Schalter wollten wir zu Beginn darum bitten. Nun war der gegnerische Anwalt ein bisschen schneller und hat darauf verwiesen, dass Ozie wohl eine Zeugin sein könnte. Daraufhin haben wir unseren Wunsch vorgebracht, was die Richterin erst einmal zu der Frage nötigte, ob das möglich sei. Daraufhin hat just wieder der Anwalt gemeint, dass das durchaus möglich sei. Die Richterin wiederum legte uns nahe, Ozie lieber als Zeugin „aufzuheben“, sprich: sie draussen warten zu lassen. Aber eigentlich hatten wir unser Ansinnen beinahe durchgesetzt, als schon wieder der Anwalt es dann aber als nicht so toll verworfen hat. Ozie akzeptierte diese Bitte und saß fortan vor der Tür.

Ob das gut oder schlecht war, lässt sich nicht abschließend sagen, denn die Sache hat zwei Seiten:

Einerseits hätte ich sicher einmal weniger den Faden bei der Argumentation verloren, weil Ozie unsere Dokumente und das BGB besser kannte. Zum anderen habe ich sie jetzt noch als potenzielle Zeugin – die auch ihrer Anwesenheit bei den wichtigsten Eckpunkten der Streitsache wegen einen nicht zu unterschätzenden Wert hat.

Vom Prinzip her ging es mir ein wenig zu schnell los und mir fehlte ein bisschen der Überblick über den formellen Ablauf der Geschichte. Genau genommen sind wir eigentlich nicht über die Güteverhandlung rausgekommen, was ärgerlich ist, weil schlicht nicht erwähnt wurde, dass die Geschichte noch unter diesem Stern läuft. Für uns ist die Güteverhandlung unnötig, da wir nie einem Vergleich zustimmen werden. Unser Leitsatz war und ist:

„Wir können nicht verlieren. Im Zweifelsfall gewinnen wir in der zweiten Instanz.“

Natürlich kann man das nicht pauschal sagen, aber die Fakten sprechen dafür.

Naja, relativ bald zu Beginn hat die Richterin Dieter und Petra zurechtgestutzt bezüglich ihrer Auffassung, ich sei für die Schäden verantwortlich, die die WG vor meinem Mietverhältnis verursacht hat und kombiniert mit ihrer Feststellung, dass die Schadensersatzansprüche grundsätzlich verjährt seien, ergab sich erstmal ein Bild, das sehr darauf hindeutete, dass die Geschichte tatsächlich nur 10 Minuten dauern würde.

Bei der Verjährung sind wir alsbald aber an einen kritischen Punkt gelangt, bei dem ich mir mit der Richterin nicht so recht einig war. Das hab ich vorsorglich nicht allzu breit getreten, sondern nur meine andere Rechtsauffassung kundgetan, was sicher besser ist, als sich mit ihr anzulegen.

Letztlich geht es nämlich um den Begriff der Forderung, und ja: Das ist ein Begriff, bei dem man als Laie seine Probleme hat. Für eine Aufrechnung von Interesse ist nämlich, ob Dieter mir gegenüber eine Forderung hat. Wir haben die Tatsache, dass er bis zur Klageerwiderung kein Geld gefordert hat, geschweige denn eine Summe genannt hat oder gar eine Summe wusste, so interpretiert, dass eine Forderung eigentlich nicht vorliegen kann. Die Richterin behauptet nun allerdings, schon durch das Vorhandensein der Schäden existierte diese bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist. Wenn mir da ein Jurist helfen will: Bitte! 😉

Aber gut. Entscheidend war etwas ganz anderes: Der Anwalt der Gegenseite hat es irgendwie geschafft, den Fokus auf den Vertragswechsel zwischen mir und Sven zu legen und behauptete nun, ich hätte das Mietverhältnis übernommen, und damit auch die Pflichten an der Wohnung. Das ist ein Punkt, den wir in gewisser Weise irgendwo im Hinterkopf hatten, seine tatsächliche Bedeutung allerdings hätten wir nicht erahnen können.

Ein kurzes Gespräch über ein paar der Schäden war ebenso interessant. Denn dass diese existieren, dagegen wehre ich mich nicht. Im Gegenteil. Ich bin willens und dazu in der Lage, zu beweisen, dass die Bude abbruchreif ist. Und vor allem eben: Dass sie es auch schon war, bevor ich Mieter wurde. Im Rahmen der lebhaften Diskussion kam es tatsächlich dazu, dass Dieter und Petra bei den angesprochenen Schäden – was leider nicht alle waren – eingeräumt haben, sie seien schon 2006 bei der Wohnungsübernahme vorhanden gewesen. Für mich also ein mehr als positiver Punkt – wenn nicht diese fixe Idee von der Übernahme des Mietverhältnisses seitens des Anwalts existieren würde.

Komischerweise ist die Richterin irgendwann zu 100% auf seine Argumentation eingestiegen und hat mir trotz meiner gegenteiligen Behauptungen eine Verantwortung zugesprochen, da das Mietverhältnis offenbar übertragen – und nicht gekündigt und dann neu begonnen wurde.

Dieter, Petra und der Anwalt haben diese Auffassung konsequent vertreten, was sie offenbar derart verzückt hat, dass der Anwalt sich einer sarkastischen Bemerkung nicht erwehren konnte.

Zwischenzeitlich kam sogar die absurde Idee auf, eine zwischen Sven und Dieter getroffene Vereinbarung über den Holzboden in seinem Zimmer wäre in Wirklichkeit eine Abmachung zwischen Sven und mir, sodass ich statt Dieter Sven verklagen könne. Da war es dann echt zu absurd, zumal diese Regelung so keinesfalls existiert hat. Dass ich kein Interesse daran habe, Sven zu verklagen, nur weil Dieter sich nicht bei ihm gemeldet hat, sollte sich von selbst erklären.

Während in der kurzen Zeit (1 Stunde war angesetzt) einige meiner rechtlichen Bedenken (z.B. die Einrede gegen die Forderung, die eine Aufrechnung ebenso unmöglich macht) gar nicht zur Sprache kamen, endete die Geschichte damit, dass die Richterin mir 14 Tage Zeit gab, nachzuweisen, dass Sven das Mietverhältnis gekündigt hat.

Diese Aufgabe ist eine etwas schwierige, da sich die Kündigung natürlich bei Dieter befinden müsste. Der Gedanke, dass Dieter diesen Prozess gewinnt, weil er einen Zettel in seinem Ordner versteckt, hat beim Ende des mündlichen Termins für handfeste Panikattacken gesorgt. Prinzipiell wäre es zwar möglich, dass Sven eine Ausfertigung der Kündigung besitzt, aber ich tue Sven wahrscheinlich kein Unrecht, wenn ich ihn zu den unordentlichsten Personen auf diesem Planeten zähle.

Uns war zu diesem Zeitpunkt zwar klar, dass noch einiges ungeklärt ist, und die Relevanz dieses Schriftstückes zwar wieder sinken könnte – aber im Beisein von Dan haben Ozie und ich durchaus mit dem Gedanken geliebäugelt, vielleicht doch einen Hunni in eine anwaltliche Beratung zu investieren.

Wie der Zufall es so wollte, haben wir uns allerdings erst einmal mit Sven getroffen. Wir haben ihn zwar auf die Sache mit der Kündigung angesprochen, aber dass das aussichtslos ist, war klar.

Aber falsch!

Sven, dessen Ordnungssinn immerhin soweit reicht, dass wir hier noch alte Mietverträge von ihm in Berlin rumliegen haben, hat tatsächlich eine von Dieter und Petra handschriftlich unterschriebene Kündigung gefunden. Für den fraglichen Vertrag!

Um es klarzustellen:

Ich besitze nun ein Dokument, das von Beklagtenseite unisono als inexistent bezeichnet wurde. Ich besitze ein Dokument, das beweist, dass meine Ex-Vermieter (sehr wahrscheinlich vorsätzlich) gelogen haben. Vor Gericht! Zudem haben sie in der Verhandlung ja schon für einen Teil der Schäden eingestanden, dass er bereits existierte, als ich Mieter wurde. Im besten Fall haben sie sich aus Überheblichkeit ihr eigenes Grab geschaufelt, was diesen Prozess angeht.

Und deswegen habe ich zwar noch nicht gewonnen, bin aber sehr guter Dinge…

8 Comments

Filed under Vermischtes

8 Responses to Schon ein göttliches Ereignis

  1. Susanne StoHelit

    nimm Dir nen Anwalt, denn Recht haben und Recht bekommen ist ist in Deutschland ein gewaltiger Unterschied.

    leider

  2. Daniel

    Hei Sash,

    freut mich daß dieses Dokument noch aufgetaucht ist – das könnte tatsächlich der Schlüssel zum Sieg sein.
    Ich hab auch lange überlegt warum die Richterin so einen Sinneswandel hatte – letztendlich liegt es denke ich daran, daß sie es geschafft haben (vor allem Petra), das Gericht zu überzeugen, daß ein paar halbstarke Jugendliche ihr die Wohnung komplett demoliert haben (um es mal ganz krass auszudrücken). Ich denke mal die Richterin hatte da irgendwie Mitgefühl mit den Vermietern (hat man finde ich besonders deutlich gemerkt als es um die Fließen im Bad ging mit den Window Colours ging, wo Petra gesagt hat sie hätte stundenlang versucht sie abzumachen, und die Richterin ihr beigepflichtet hat, sie wüßte selbst wie schwer sowas abzumachen ging). Sie wolle wohl nicht den Vermietern zu den Schäden noch die 1000 Euro reindrücken, und hat deshalb ihre vorherige Meinung geändert, und dir eine Auflage erteilt, von der niemand (ich denk in dem Moment nicht mal du selbst) geglaubt hat, daß du sie erfüllen kannst.
    Also das ist nur meine Meinung, vielleicht hat ihr Sinneswandel ja aber auch ganz andere Hintergründe. Aber wie auch immer, ich denk du hast gesehen daß es einige Überraschungen für einen Rechtslaien geben kann, von daher muß ich Susanne hier zustimmen, und meine Meinung ist immer noch die gleiche wie direkt nach der Verhandlung: Nimm dir einen guten Anwalt. Gerade weil die Chancen so gut stehen, hast du praktisch kein finanzielles Risiko (den zahlt wenn du gewinnst ja eh Dieter), aber vielleicht vermeidet es noch die ein- oder andere Überraschung.
    Kleiner Tipp, achte darauf daß es ein Fachanwalt für Mietrecht ist (Wer sich Fachanwalt nennt, muß in diesem Gebiet eine Mindestanzahl von Prozessen vorweisen und spezielle Prüfungen abgelegt haben). Dann hast du noch einen großen Vorteil gegenüber von Dieter, dessen Anwalt scheint ja auf dem Gebiet kein so großer Spezialist zu sein (was man ja daran gemerkt hat wie die Richterin ihn Anfangs zurechtgewiesen hat).

    Daniel

  3. Marcus

    Armer Sash, die Gerichtsverhandlung war ja anscheinend die reinste Achterbahnfahrt…..aber Ende gut, alles gut. ( In wiefern zählen eigentlich Dokumente in Kopie vor Gericht?…..es ist ja wohl davon auszugehen, das des Original bei Dieter liegt, oder? )

  4. @Susanne StoHelit:
    Ich denke, wir werden es nicht tun. Ich kann den Gedankengang verstehen, aber ich bin ziemlich sicher, dass das in unserem Fall ein Fass ohne Boden ist. Glaubt mir, ich versuche, hier im Blog schon ausführlich zu erklären, was Tatsache war. Aber es ist schlicht unmöglich, Menschen auf den gleichen Wissensstand zu bringen. Insofern könnte man Überraschungen nie sicher vorbeugen. Das ist zumindest meine Meinung dazu.

  5. @Daniel:
    Was meinst du, wie es uns ging? 🙂 Wir waren sowas von happy!
    Was den Sinneswandel angeht: Du könntest Recht haben, es ist zumindest das einzige, was momentan plausibel ist. Daran haben wir auch schon gedacht. Wir bereiten uns in diese Richtung sehr intensiv vor, und wir werden alle nötigen Aussagen treffen und Beweise auffahren, die es ihr ermöglichen, sich ein Bild von der Wohnung zu machen wie sie wirklich war.
    Ebenso wie ich ja vor Gericht noch keinerlei Möglichkeit hatte, das Engagement von den Beiden als Vermieter zu erläutern.
    Ich kann auch deinen Vorschlag, einen Anwalt zu konsultieren, nachvollziehen, aber vorerst denke ich nicht, dass es der Sache sonderlich dienlich ist.
    Aber ja: Sein Anwalt ist kein Held auf dem Gebiet. Kommt davon, wenn man einen Fachanwalt für Sozialrecht nimmt…

  6. @Marcus:
    Wenn es zu einer offiziellen Beweisaufnahme kommt, dann zählen nur Originale. Aber wir haben ein Original. Die Kündigung wurde – die Erinnerung kam langsam – in zweifacher Ausfertigung unterschrieben. Das uns vorliegende ist genauso original wie das, das Dieter haben müsste.

  7. Daniel

    @Sash: Letztendlich mußt du entscheiden, ich aber ich würde definitiv einen Anwalt nehmen. Wer weiß was es noch für Gesetze gibt, oder welche Kleinigkeiten es noch gibt, die ihr übersehen habt (was kein Vorwurf ist – würde mir ebenso passieren, da ich auch Laie bin). Nehmen wir mal an du verlierst, und gehst in Beruf, dann brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt , soweit ich weiß wird die Berufung vor dem Landgericht verhandelt, und dort herrscht Anwaltszwang.
    Sprich: Gewinnst du jetzt (mit Anwalt), bezahlt den Dieter. Verlierst du (ohne Anwalt) und gehst dann in Berufung, brauchst du sowieso einen Anwalt. Wenn du also vorhast, bei einer evtl. Niederlage in Berufung zu gehen, kannst du dir den Anwalt auch gleich nehmen. Keinen Anwalt zu nehmen würde ich nur in Erwägung ziehen, wenn du nach einer Niederlage keine weiteren Schritte unternimmst (damit der Anwalt dein Budget nicht noch mehr belastet). Da das ganze Verfahren ja jetzt schriftlich läuft, wäre es doch sinnvoll, wenn du dein Schreiben erstmal so verfaßt wie du es für gut und richtig hältst, und es dann von einem Fachmann gegenchecken läßt.
    Aber das sind nur meine Gedanken dazu – egal wie du dich entscheidest, viel Erfolg – und wenn jetzt alles gut geht wird eine Berufung sowieso nicht nötig sein. Ich bin jedenfalls gespannt wie es weitergeht.

  8. @Daniel:
    Ich kann die Überlegungen wirklich gut verstehen.
    Wir sind da einfach ein bisschen optimistisch 🙂

    Unser Fall ist – wenn auch von den Umständen her nicht – eigentlich recht simpel aufgebaut. Die Überraschungen sollten sich erledigt haben. Mietrecht ist ja eine recht klar umgrenzte Sache im BGB. Und Kautionen um so mehr.

    Was die Kosten angeht, hast du natürlich Recht. Und wir werden in die nächste Instanz gehen. Aber mir geht es bei der Anwalts-Geschichte auch wirklich nicht um die Kosten alleine. Ehrlich gesagt finde ich den Aufwand unangemessen.
    Das klingt vielleicht ein bisschen überheblich und ich will nicht behaupten, dass die Vorbereitungen zu der Sache ein Kinderspiel wären. Aber wie ich schon an anderer Stelle mal erwähnt habe:
    Alleine, einen Anwalt auf einen halbwegs adäquaten Wissensstand zu bringen, ist ein Heidenaufwand. Das ist ja schon für uns eine schwierige Geschichte.

    Zugegeben, die Geschichte mit der Verjährung ist bislang ziemlich im Sand verlaufen – aber sonst sind sämtliche Probleme weniger rechtlicher Natur als mehr eine Frage der Beweise.
    Sicher: Ein Anwalt hätte die drei Anträge, die wir heute mittag formuliert haben, schneller geschrieben. Dafür wissen wir jetzt auch genau, was drin steht. In diesem Fall sehe ich es wirklich als Vorteil an, selbst für alles verantwortlich zu sein.

    Und, zugegeben: Ein bisschen Arroganz ist schon auch dabei 😉

    Hoffen wir also, dass es klappt. Ich werde berichten!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert