21. Januar 2010 · 16:00
Es kam wie es kommen musste. Nur später als erwartet. Der Brief vom Amtsgericht Stuttgart ist angekommen, und ich freue mich, verkünden zu dürfen: Es geht weiter!
Wir werden alle noch ein bisschen Spaß an diesem Verfahren haben!
Die Richterin hat nun ein Vergleichsangebot vorgelegt, das ich eigentlich unbesehen ablehnen könnte. Die Begründung für das Ablehnen eines Vergleichs hatte ich bei der mündlichen Verhandlung am 11.11.09 schon dabei, ich muss sie eigentlich nur noch ergänzen um ein paar Punkte, die inzwischen noch zusätzlich dagegen sprechen.
Also der vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass Dieter mir 500 € zahlt und jeder seine Auslagen selbst trägt.
Ich verstehe das Angebot, aber eine derartige Einigung kommt für mich nicht in Frage. Nicht einmal „aus Prinzip“, wie man so schön sagt. Und 500 € wären im Moment auch nicht zu verachten, ganz klarer Fall. Aber nicht unter diesen Umständen!
An den 500 € habe ich zu bemängeln, dass Dieter mir bisher für 0,00 € der Schadenssumme nachgewiesen hat, dass ich dafür verantwortlich bin. Warum also sollte ich ihm hier 500 € schenken?
Zu den Kosten: Ich habe diese Klage nicht eingereicht, weil ich gerne mal einen Prozess führe. Ich habe Klage eingereicht, weil mein Ex-Vermieter wort- und grundlos meine Kaution von 1000 € behalten hat und auf keine Nachfrage zu einer sinnvollen Stellungnahme zu bewegen war. Ich hatte – wenn ich nicht 1000 € verlieren wollte – keine andere Wahl als zu klagen. Auf diesen Kosten sitzen zu bleiben, einfach weil Dieter den A… nicht hochkriegt, sehe ich dreimal nicht ein. Klar gibt es da auch eine gewisse Genugtuung, dass er mit seinem Anwalt sicher höhere Kosten hatte als wir, aber ich führe diesen Prozess in erster Linie, um mein Geld wiederzukriegen, und nicht um Dieter mal eines auszuwischen.
Und wenn ich nun betrachte, dass die Rechnung wie folgt aussieht
Vergleich: 500 €
Kaution + Gerichtskosten + Auslagen: ca. 1800 €
dann wird vielleicht auch verständlich, dass es ja nicht so ist, dass ich mit 50% nicht zufrieden bin. Es ist schlicht ein schlechter Deal gegenüber einem gewonnenen Verfahren.
In der Begründung steht:
Der Vergleich beruht auf der Überlegung, dass angesichts des relativ geringen Streitwerts und der im tatsächlichen Bereich schwierigen Situation weitere Kosten durch eine vergleichsweise Regelung vermieden werden können. Aufgrund der Vielzahl der Beschädigungen der Wohnung, deren Zuordnung im Einzelfall kaum noch möglich sein dürfte, die aber teilweise wohl nicht vom Kläger zu vertreten sind und der Tatsache, dass die Beklagten bislang nur Angebote, aber keine Rechnungen vorgelegt haben, erscheint das Prozessrisiko auf beide Seiten gleichmäßig verteilt, so dass eine Regelung bei der Hälfte des eingeklagten Betrages sinnvoll erscheint.
Natürlich verstehe ich die Richterin da gut: 1000 € sind an und für sich ein Witz. Und wenn ich überlege, dass mich der Spaß bisher schon rund 800 € gekostet hat (und ich hab nicht mal einen Anwalt), dann steht das kaum in einem Verhältnis. Aber ich werde den Vergleich nicht aus Rücksicht auf die Justiz annehmen. Die anderen Punkte sind nämlich eben nur halb richtig. Von mir zu vertreten ist keiner der Schäden, und bei allen kann ich das – im Zweifelsfall mit Zeugen – auch beweisen. Dieter hat für nichts Beweise und sagt immer nur, ich würde lügen. Auch dass die Zuordnung der Schäden jetzt nur noch schwer möglich ist, ist nicht meine Schuld, da ich dieses Verfahren ja auch 2 Jahre früher hätte führen können, wenn Dieter nur mal gesagt hätte, was Sache ist.
Es ist natürlich schade, dass es jetzt kein Urteil geworden ist, aber ich hab die Zeit… 😉