Ja, es gibt da einen Anwalt, mit dem ich jetzt gerne anstoßen würde. Manche behaupten zwar, er vertrete bei einem Verfahren meine Gegenpartei, aber seit gestern ist diese Aussage wohl nicht haltbar.
Der Eilbrief vom Gericht ist angekommen. Die gesammelten Kostenvoranschläge für die angeblich von mir verursachten Schäden. Aus diesem Sammelsurium ließen sich einige wichtige Fakten für uns extrahieren.
Zum einen, dass besagter Anwalt gelegentlich mit Brutto-Netto-Rechnungen durcheinanderkommt. Aber das will ich nicht an die große Glocke hängen, dafür bekommt keiner ein Bier von mir spendiert. Da mag ich noch so schlecht in Mathe sein, aber das reicht mir nicht als Freundschaftsbeweis.
Interessant wird es bei den uns bisher noch unbekannten Kostenvoranschlägen. Insbesondere der, der die „Grafitti“ in der Wohnung betrifft. Das ist aktuell die größte Forderung von 700irgendwas Euro. Der Kostenvoranschlag ist datiert auf den 19.1.2008 und somit wider unserem Erwarten auch schon reichlich früh erstellt – dafür dass Dieter ja angeblich im Mai 08 noch nicht abrechnen konnte. Die Auflistung der Firma Blumenschank* ergibt folgendes:

Nur die „Graffiti“? Quelle: KVA
Es ist mir etwas schleierhaft, weswegen ich wegen ein paar Wandbildern das Streichen von 72 m² Wand bezahlen soll. Da sollten ja wohl die 190 € reichen, die für das Behandeln, Isolieren und für das tolle Spray nötig sind. Von der ganzen Wohnung war nie die Rede…
Das ist schon eine nicht unspannende Geschichte, weil sich alleine damit der Gesamtschaden mit allen anderen mir noch vorgeworfenen Sachen auf deutlich unter 1000 € einpendelt, was auch der Richterin Anlass zur Frage geben sollte, warum ich denn auf meine komplette Kaution verzichten soll. Aber auch das reicht noch nicht für eine Einladung meinerseits. Der Hammer kommt, wenn man umblättert.
Dem Kostenvoranschlag ist nämlich eine E-Mail beigefügt. Eine Art Auftrag sozusagen. Dass mir diese Mail nun vorliegt, dass der Anwalt sie mitgeschickt hat, das ist für mich der Grund, ihn plötzlich – trotz persönlicher Antipathie – so zu schätzen. Die Mail ist geschrieben von Petra und Dieter und richtet sich an die Inhaber der Firma Blumenschank. Die wichtigsten Dinge möchte ich anhand des Ausdrucks mal erklären.
Da wäre das Datum der Mail:

Was hatten die so spät noch zu klären? Quelle: Mail-Ausdruck
Es ist schon komisch, dass dem Angebot eine Mail vom 13. Oktober 2009 angehängt ist. Aber wir hatten ja so oder so unsere Zweifel am Datum, nicht wahr?
Dann die Anrede:

Hallo Gaby! Quelle: Mail-Ausdruck
Was schreiben sie ihrem Maler? Hallo Gaby natürlich! OK, im Ernst: Es ist nicht verboten, seine Leute zu kennen. Ich hab nicht einmal was dagegen, dass Dieter und Petra Bekannte beauftragt haben. Was das „bei unserem Problem Helfen“ bedeutet, weiss ich zwar, kann es aber nicht beweisen 🙂
Die Mail geht weiter mit einem ganzen Haufen Zahlen. Eine Auflistung von Flächen, die gestrichen werden müssen. Mehr oder minder der komplette obere Teil der Wohnung, der – glaubt es mir bitte – nicht völlig übersät war mit Wandbildern. Der wirklich interessante Part, sowohl inhaltlich als auch orthografisch, kommt dann am Ende:

Sieh mal einer an… Quelle: Mail-Ausdruck
Irgendwie haben wir derartiges ja schon vermutet, aber es ist doch wirklich schön, das schwarz auf weiß vorliegen zu haben. Gut, das Jahr ist hier zwar verdeckt, aber
1. ist der Kostenvoranschlag ja auf den 19. Januar 2008 datiert
2. ist das 08 nur nicht lesbar, weil da ein Zettel drübergeheftet war, auf dem folgendes steht:

Danke, Herr Blumenschank! Quelle: Mail-Ausdruck
Ich weiss ja, ich singe hier desöfteren Hymnen über das schon längst gewonnene Verfahren, obwohl es immer irgendwie weitergeht. Aber inwiefern meine Ex-Vermieter oder deren Anwalt das jetztige Unterhaltungslevel ohne vorschnell ein Urteil zu provozieren noch steigern wollen, entzieht sich meiner Vorstellungskraft…
Der Anwalt hat uns einen Beweis geschickt, dass der Kostenvoranschlag für den wichtigsten Posten eine Gefälligkeit war. Die Mail legt sogar nahe, dass der Kerl eventuell nicht einmal in der Wohnung war. Warum sonst sollten meine Ex-Vermieter ihm die Maße der zu streichenden Flächen mailen? Und was sagt es bitte aus, dass die Bude 2 Jahre nach meinem Auszug nicht in Ordnung war? Vom rasanten Verfall der Glaubwürdigkeit der Beiden ganz zu schweigen…
Eine gewisse Fassungslosigkeit überwiegt derzeit noch, aber es wäre doch wirklich ok, dem Anwalt hierfür einen auszugeben, oder?
😀
*Name geändert
Interessant auch die Auflistung des Anti-Graffity-Sprays. Das macht man eigentlich vorher zum Schutz einer Wand ran. Das im Nachhinein mit aufzulisten, ist schon dreist.
@Aro:
Ja, schon! Aber ist es nicht selbstverständlich, dass man eine fünf Jahre alte, abgeratzte, nie sauber gestrichene Tapete vor zukünftigem Vandalismus schützen muss? Über sowas reg ich mich ja fast schon nicht mehr auf 😉
Hey Sash,
wenn Du das Ding nicht gewinnst, dann freß ich den sprichwörtlichen Besen und verliere schlagartig den Glauben an unseren Rechtsstaat (auch wenn dieser Glaube bereits mehr als einmal auf harte Proben gestellt wurde ;))!
Ich drück Dir beide Daumen für den Prozess, halt uns aufm Laufenden ^^
Ach ja, daß ich beim Lesen des Artikels wirklich bald vor Lachen vom Stuhl gefallen bin, dürfte Dir ja beim Lesen der Kostenvoranschläge auch so gegangen sein :))
LG TorstenW
Warte mal, Sash, nochmal langsam für leicht Verpennte wie mich:
Die Mail mit der Aufforderung, ein Angebot abzugeben, datiert vom 13.10.09, also nachdem Du geklagt hast, also nach der Verjährungsfrist für den Vermieter. Richtig?
In dieser Mail wird die Firma explizit aufgefordert, den KV vorzudatieren. Richtig?
Heisst dann unterm Strich: Der Vermieter hat keine Anstrengung unternommen, innerhalb der Verjährungsfrist der Kaution die Schäden festzustellen und die Forderung gegen Dich zu erheben.
— Eigentlich sollte damit der Fall klar sein, sagt jeder gesunde Menschenverstand. Und wenn ich Richterin wäre, wäre ich ziemlich sauer, wenn ich schwarz auf weiß sähe, dass der Beklagte seine Ansprüche manipuliert. Oh ich würd dem den Kopf waschen.——
Ich leg noch ne Flasche guten Cognacs für den Anwalt drauf 🙂
@Aro: Das benannte Nortech-Graffiti-Spray ist zur Beseitigung von vorhandenen Graffitis vorgesehen. Wenn man sich aber mal deren Homepage anschaut, ist es mehr als fraglich, ob dieses Spray auf einer mit Dispersionsfarbe gestrichenen Wand eine andere Wirkung als das noch tiefere Eindringen der Graffitis hätte 😉
Sash, du bist echt ein Arsch. Wegen Dir habe ich jetzt eine dicke Beule am Schädel und der Tisch mehr als ein Loch… Mal im Ernst, wie dämlich kann man als Anwalt sein, solche Mails noch als Beweismaterial anzuhängen? Kannst du da nicht sogar schon wegen Betruges gegen Dieter vorgehen? Die Sachlage ist ja nun mehr als eindeutig… vergiss übrigens die Verzugszinsen nicht 😀
…Becks am Freitag? =)
Da hast du mit deinem gegnerischen Anwalt (-kanzlei) richtig Glück gehabt. Selbst wenn ein Mitarbeiter dir die Post schickt, hat der Anwalt bei der Durchsicht/Feigabe und Unterschrift sowas von geschuldert. Stell dir vor du lässt dich in einer wichtigen Sache vertretten und du erwischst so einen Juristen. Ich habe meinen Anwälten schon mehr als einmal die Mandatschaft entzogen. Der Dieter wird ihm jetzt auch den Kopf waschen. Aber was mich freut ist, dass du der lachende Dritte bist und fein herauskommst
*lol*
köstlich
Ich bin ja in Rechtsdingen nicht ganz so bewandert aber stellt das nicht eine Urkundenfaelschung und ein Aufforderung zu einer solchen dar?
Da könnte man doch glatt mal strafrechtlich Gegenklage erheben das denen nicht nur deine Kautionsklage auf die Füße faellt sondern noch gleich n bischen mehr. Dreist sind ja viele aber wenn se noch blöde dazu sind darf das schon teuer werden find ich.
Wer Beweise in nem Gerichtsverfahren faelscht und dann noch die Dokumentation dieses „Betrugs“ an Gericht und Gegenseite schickt … ich mein da muss doch noch Budget beim Lehrgeld offen sein.
Frag da doch bitte mal nach … an vertrtauenswürdiger Stelle.
Och menno…dann wird das Haus in der Strasse wohl auch weiterhin so runtergekommen bleiben. Das der böse Sash nicht etwas für die verschönerung seines alten Vietels tun will, finde ich richtig….SUPER! Also ich bin ja jetzt nicht der Mensch, der einen neuen Anwalt braucht, aber Sash sag mir bitte was das für ein Kerl ist, damit ich weiss, welchen ich mit Sicherheit nicht nehmen werde.
Vieleicht war es aber auch absicht von dem Anwalt, weil die Petra und Dieter im so langsam verdammt auf die Nerven geht. Ich könnte es ihm ja nicht verübeln, wenn er sein Mandat ablegen würde!
Aber bei der Übergabe vom Cognac und anderen Geschenken würde ich gerne dabei sein.
Ich denk, da kann man dir ja fast zum gewonnen Verfahren gratulieren 😉 Mußt du jetzt nochmal eine Stellungnahme abgeben, oder war das der letzte Schriftverkehr vor der Urteilsverkündung?
Ich muß zugeben, da lag ich mit meiner Empfehlung, einen Anwalt zu nehmen nehmen, daneben, wäre echt nur Zeitverschwendung gewesen (Geldverschwendung nicht, den hätte dann ja auch dein Vermieter bezahlt). Aber damals wußte ich ja auch noch nicht, daß der Anwalt der Gegenseite eigentlich auch für dich arbeitet 😉
Ich hätte da noch ne Flasche Single Malt die dem Anwalt eventuell zugute kommen sollte, wenn er dir schon eine solche Steilvorlage gibt. Dann wollen wir mal sehen, ob das Rechtsverständnis der meisten hier auch die Meinung der Richterin ist… Wobei ich da eigentlich kaum mehr dran zweifele.
@TorstenW:
Ich sage es mal so: Wir waren ziemlich am Feiern gestern und haben uns sehr zusammenreissen müssen, die Stellungnahme mit klarem Verstand auf die veränderte Faktenlage hin anzupassen… 😉
Ob das jetzt schon gleichbedeutend mit einem Sieg ist? Möglich, aber die Richterin entscheidet am 14. Januar, wie es weitergeht. Heute muss erstmal der Brief von uns raus…
@Nihilistin:
Ja, du siehst das richtig. Wir waren uns immer ziemlich sicher, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt keine Handwerker bestellt haben – warum auch? Die machen das eh alles selber und es lief ja alles gut…
Aber den Beweis (wenn auch nur für eine der insgesamt 5 oder 6 Firmen) haben wir jetzt. Damit ist zwar nicht alles vom Tisch – aber die Glaubwürdigkeit sollte leiden und es betrifft den dicksten derzeit noch vorhandenen Punkt: 700 von 1100 €. Wenn dieser KV als ungültig dasteht, dann bleibt nach einem Beweisfoto für das frühere Bestehen eines anderen Schadens (Badfliesen) nur noch eine Duschabtrennung für 76 € übrig – und deswegen 1000 € Kaution nicht zahlen? Das wird rechtlich eng, denke ich 😉
@Jo:
Er wird es nicht genau gelesen haben… die Mail war doch ganz praktisch, stand da doch so schön drauf, wieviele m² gestrichen werden mussten. Ich hab es auch erstmal überlesen. Für deinen Kopf tut es mir natürlich auch leid!
Ob das für eine Betrugsanzeige reicht, haben wir auch schon überlegt – sind aber noch zu keinem Ergebnis gekommen. Da müsste mir jemand helfen, der sich etwas besser auskennt. Bei Betrug muss es immer um Geld gehen, und ob das hier schon gegeben ist. Ich bin – man glaubt es kaum – immer noch kein Jurist 🙂
Aber Freitag ist immer blöd für Bierchen… muss mich diesen Monat echt mal ranhalten…
@Reinhold:
Ja, da hatte ich echt Glück. Ich würde dem Anwalt jetzt die Hölle heiß machen an Dieters Stelle. Wenngleich ich auch die Mail selbst nicht beigelegt hätte – so doof muss man ja auch erst mal sein.
Aber ob das Mandat jetzt noch jemand anders übernehmen würde? Ich möchte der arme Kerl nicht sein…
@cypher:
Ich denke schon, dass da was machbar ist, aber soweit ich das verstanden habe, ist damit noch keine Urkundenfälschung belegt, so lange sie die Originale (ich hab ja nur Kopien erhalten) nicht als Beweis einreichen. Aber ich bin da eben auch kein Profi. Ich bin ehrlich gesagt innerlich ein wenig zerrissen deswegen. Verdient hätten sie es zweifelsohne, aber meine Lust, ein weiteres Verfahren anzuschieben, hält sich doch auch in Grenzen. Zumal ich selbst nichts davon hätte, außer dem Wissen, es Dieter so richtig gezeigt zu haben. Die Aussicht alleine ist nicht so befriedigend, wie man es sich vielleicht vorstellt…
@Schwob:
Ja nee, also Gablenberg muss ohne mein Geld leben – ich hoffe es zumindest 🙂
Ich teil dir im Vertrauen den Namen des Anwaltes gerne mit, aber wann brauchst du schon mal einen Fachanwalt für Sozialrecht aus einem südlichen Stuttgarter Außenbezirk?
Dass er einfach keinen Bock mehr hat, haben wir auch schon überlegt…
@Daniel:
Ach, der Tipp war ja nicht für die Katz! Es hat jetzt halt auch so geklappt. Mit so viel Mitarbeit seitens der anderen Seite hätten wir auch nicht zu hoffen gewagt.
Eigentlich sollte das jetzt der letzte Schriftwechsel sein, aber es ist gut möglich, dass am 14. nur ein Vergleich vorgeschlagen wird seitens der Richterin. Das kann also alles noch eine Weile gehen, auch wenn ich natürlich inzwischen noch siegessicherer bin als davor schon 😉
@blauerblubb:
Danke für das Angebot 🙂
Der Anwalt wird vielleicht drauf zurück kommen 😉
Jetzt werden wir mal sehen, ob die Richterin unsere Ansichten teilt…
@Sash
So ein Anwalt kann ich bestimmt mal gebrauchen. Wenn ein Kunde von mir mich verklagen will, kann ich ihm gleich einen empfehlen…alleine wenn der meinen nachnamen liesst, rennt er weg, glaube ich!
@Schwob:
Ach komm, die Sozialrechtler haben doch noch keine schlimmen Erfahrungen mit dir gemacht, oder? 😉
Der Anwalt hatte keinen Bock mehr auf den Scheiß. Und wird sein „versehen“ wahrscheinlich sehr bedauern.
Übersetztung für Nicht-Sarkasier:
Er hat gedacht: „Ihr zwei könnt mich mal, ich piss Euch jetzt ans Bein!“
@Leini:
Ich kann es mir irgendwie sogar vorstellen. Ozie hat gemeint, außerhalb des Gerichtssaals wirkte er sehr gestresst und wenn man jetzt noch überlegt, dass sich sein Honorar – wenn ich das richtig verstehe – aus dem Streitwert bemisst (der mit 1000 € ja nicht die Welt ist), dann wird das wohl eine ziemlich nervige Nebensache für ihn sein 🙂
Ich glaube, Ihr unterschätzt den Anwalt. Wie schon erwähnt, ist das nicht gerade das lukrativste Mandat.
Und wenn er wissentlich gefälschte Beweise einbringt, kommt er selbst in Teufels Küche.
Googelt (wie schreibt man das?) mal nach Prozessbetrug.
Ne, einen wissentlich gefälschten Beweis sehe ich da nicht. Gehen wir doch mal davon aus, daß der Anwalt den Beweis so weitergegeben hat, wie er ihn bekommen hat. Dann ist er fein raus.
Den Prozessbetrug sehe ich da eher bei Dieter und Gemahlin erfüllt, aber so richtig… 🙂
Ob der wohl die Rechnung und die entsprechende Zahlung korrekt verbucht hat? Ich würde nach dem Verfahren die relevanten Teile der Akte mal ans Finanzamt senden…
Mal ne ganz andere Idee die mir da grade kommt. Hat das nicht auch strafrechtliche Folgen? Von wegen Betrugsversuch? Und in Deutschland ein Gericht zu versuchen zu verarschen is nicht witzig, findet das Gericht.
Und wenn die Strafsache zur Verhandlung kommt lachen wir alle so laut das man es überall hören kann.
Schade, dass es nicht die möglichkeit gibt Vermietern das Recht zu vermieten zu entziehen. Der Kerl hat sich mal eindeutig disqualifiziert.
Aushänge in den Treppenhäusern seiner Häuser aufhängen.
Also ich kann mich ja mal umhören, wer so in gablenberg ein haus kaufen will. ich hätte da vieleicht bald eins im Angebot…..jedenfalls kenne ich den Besitzer.
Zu Prozessbetrug, ja schwierige sache, ich denke der Anwalt, bekommt da weniger Probleme, aber für D+P könnte das noch konsequenzen haben. die Frage ist nur, ob die richterin es an die zuständigen Stellen dann so weiterleitet. Wenn ja, würde ich glatt Prozessbeobachter spielen.
@godot
Kostenvoranschlag, nicht Rechnung….der interessiert das Finanzamt nicht.
@einige Kommentatoren
Vorsicht mit Ratschlägen bzgl „Betrug“ und „Urkundenfälschung“ und „Gegenklage“: Natürlich haben wir alle einen rechtlichen „gesunden“ Menschenverstand und gehen davon aus, dass Dieters Vorgehen nicht rechtmässig ist. Aber „Rechtssprechung“ ist nochmal was anderes als „Empfinden“.
z.B. ist ein Kostenvoranschlag kein Vertrag, sondern ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. „Urkundenfälschung“ trifft bei der Rückdatierung ganz sicher nicht zu.
Ich würde Sash aber ganz klar davon abraten, hier noch irgendwas anderes zu veranstalten. Es geht ausschliesslich darum, dass er gegen Dieter vor Gericht zu 100% Recht bekommt. Dazu wird dann sicherlich gehören, dass er die Richterin auf die Rückdatierung der Angebote hinweist, falls sie es nicht selber merkt; aber das kann und soll einfach nur Mittel zum Zweck sein, damit Sash seinen höchsteigenen Prozess gewinnt.
Sollte die Richterin der Meinung sein, dass sich Dieter hier mit irgendwas strafbar gemacht hat, wird sie schon die entsprechenden Maßnahmen in die Wege leiten.
Stellt Euch doch mal vor, Ihr seit Anwalt und ein Mandant kommt, der sagen wir mal eine schwache Verhandlungsposition hat und viel Arbeit für wenig Brot verursacht.
Dann würde ich als Anwalt auch erst mal aus allen Rohren schießen, um einen günstigen Vergleich zu erzielen.
Jetzt bringt der Mandat merkwürdige Beweise (Rückdatierungen etc).
Wenn ich als Anwalt dann meinem Mandanten sage, „wirf den Teil deines Beweises weg, der ist schlecht für unsere Sache“, dann verstehe ich das als Prozessbetrug.
Das hat der Anwalt nicht gemacht. Er liefe dann Gefahr, wenn der Schwindel rauskäme, daß sein Mandat sagt: „mein Anwalt hat gesagt ich solle Beweise verschwinden lassen“
Und der Anwalt wäre der Angeschmierte und bekäme Ärger.
Ihr habt Euch lustig über den Anwalt gemacht, aber so schlecht ist er nicht.
Aus allen Rohren schießen, Behauptungen aufstellen, das ist normal in dem Geschäft. sich vor seinen Mandanten in den Kugelhagel stellen. Das ist sein Job.
Beweise manipulieren nicht. Hat er auch nicht….
@Michael:
Dass der Anwalt „aus allen Rohren“ schießt, das ist klar. Das kann ich ihm auch nicht übel nehmen, wenngleich für einen selbst natürlich immer ein bitterer Nachgeschmack bleibt, wenn es um falsche Tatsachen geht.
Deine Interpretation des Ganzen ist schon nachvollziehbar, nur hat sie einen entscheidenden Haken:
Der Firmeninhaber mag die Mail dem KVA beigelegt haben. Teil des KVA ist sie aber nicht. Folglich auch nicht Teil des Beweises. Nach dem Durchlesen gibt es genügend Gründe, sie besser wegzulassen. Bei allen anderen KVA liegt ja auch keine Mail oder ein Gesprächsprotokoll bei.
Vielleicht hast du Recht, und er versucht sich, im letzten Moment vor großem Ärger zu drücken. Gut für uns und blöd für Dieter wäre es dennoch.
@Wolfram:
Ja, wie das mit einem möglichen Prozessbetrug bei der Gegenseite aussieht… wenn ich was gelernt habe in den letzten Monaten bei der Geschichte, dann dass man nicht vorschnell seine Schlüsse aus vermeintlich einfach formulierten Paragraphen ziehen sollte. Ich denke auch immer noch, dass die ganze Geschichte dank mangelnder Forderung verjährt ist 🙁
@godot:
Wie Nihilistin schon schrieb: Es ist nur ein KVA! An der Wohnung wurde bis heute wahrscheinlich gar nix gemacht.
@Leini:
Wahrscheinlich ist es möglich, zumindest einen Betrugsverdacht zu konstruieren. Dass ich das in Betracht ziehe, hab ich in meiner Stellungnahme auch gleich angemerkt. Es wirklich zu machen, ist eine andere Sache.
Im Grunde sollte die Sache klar sein, weil sie versucht haben, mir einen finanziellen Nachteil zu verschaffen durch eine Veränderung eines Dokuments. Aber da fangen doch die Probleme erst an: Ist es ein relevantes Dokument? Ist die Veränderung eines Datums – und nur das wäre vielleicht nachweisbar – schon wirklich der Versuch, mir finanziell was abzuknöpfen. Da muss dann nämlich erst noch geklärt werden, inwiefern das veränderte Datum wirklich zu einer anderen Situation (bspw. Verjährung) geführt hätte. Und: Wer beweist die Echtheit der Mail? Ist sie wirklich von den Beklagten geschrieben?
Ich wüsste auf Anhieb nicht einmal, wer da die Beweislast hätte.
Und es wäre eben ein eigenes Verfahren – was vielleicht sogar dazu führen würde, dass unser eigenes gar nicht zu Ende gebracht werden könnte ohne diese Entscheidung abzuwarten oder oder oder…
Vorerst können wir wirklich nur drauf hoffen, dass die Richterin sich verarscht fühlt – was meines Erachtens nach begründet wäre – und so langsam die Schnauze voll davon hat, dass wir immer alles schlüssig erläutern können und die Gegenseite sich selbst bei ihren faden „Nee, war nicht so!“-Antworten in Widersprüche verstrickt.
Und was das Recht zum Vermieten angeht: Ich stimme dir zu, aber ich hab nicht einmal Bock, mich damit auch noch zu beschäftigen 😉
@Schwob:
Ich bin mir mal wieder nicht ganz sicher. Ist ein Vergehen wie Prozessbetrug ein Antragsdelikt oder wird das Gericht da selbstständig aktiv?
Wenn ich das Verfahren noch anschieben müsste… boah, ich wollte das mal beenden mit dem Gericht.
Aber einen Prozessbeobachter hätte ich natürlich gerne 🙂
@Nihilistin:
Ich stimme dir zu! Eine Urkundenfälschung ist es natürlich definitiv nicht!
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass eine Nachfrage nach einer Rückdatierung überhaupt keine rechtliche Relevanz hat, sondern nur das Umsetzen. Sprich: Dieter hat gar kein Problem, sondern nur der Firmeninhaber (vorausgesetzt, man weist ihm nach, dass er das extra fürs Verfahren gemacht hat, was auch schon wieder schwer wird).
Ich denke momentan auch, dass wir das besser der Richterin überlassen, ob das Folgen haben wird. Im Grunde reicht mir ja ein gewonnener Prozess. Was hätte ich davon, wenn Dieter noch irgendwas am Laufen hat. Das interessiert mich doch eigentlich gar nicht.
@Sash
Ach, das ist schon alles kompliziert 🙂 Nur mal so als kleiner Denk-Ausflug, nicht für Deinen Prozess: Ich glaube nicht, dass der Firmeninhaber ein Problem damit hat, einen KVA rückzudatieren. Ich habe jahrelang selber KVAs erstellen müssen; ich hätte wenig Probleme damit gehabt, auf Kundenwunsch einen rückzudatieren. Sollte der Kunde z.B. dann damit versuchen, in seiner eigenen Firma jemanden zu „bescheissen“, z.B. die Budget-Genehmiger, dann hätte die interne Revision dieser Firma ein Problem mit dem Kundenansprechpartner gehabt, nicht mit mir.
Aber es ist wirklich immer sehr zweischneidig, wann sich wer strafbar macht: Wenn ein Kunde mich um eine – nun, sagen wir mal – veränderte Rechnungslegung gebeten hat. Beispielsweise einen Artikel sehr viel teurer zu machen und einen anderen sehr viel billiger, muss ich erstmal abwägen, ob ich mich korrekt verhalte in meinem Kontext: Verstoße ich damit gegen Bilanzvorschriften meiner eigenen Firma oder gegen das HGB? Wenn ja, kann mir dann jemand von der Kundenseite gegen das Bein pinkeln, wenn ich mich gemäß Handelsgesetzbuch strafbar gemacht habe eben auch mit einer Anzeige. Ist das nicht der Fall, greift wieder Konstellation 1: Der Kundenansprechpartner nutzt diese Rechnungsumschreibung, um seine interne Budgetierung zu überlisten. Dann kriegt er die Probleme. (Dass ich dann mit Sicherheit auch den Kunden auf lange Sicht verlieren würde, ist natürlich klar. Denn die interne Revision würde den Einkauf anweisen, bei mir definitiv nicht mehr einzukaufen)
So, das soll jetzt aber mal mit dem Abwägen juristischer Spitzfindigkeiten reichen 🙂 Wünsche ne gute Nachtschicht.
@Nihilistin:
Zugegeben, in dem Bereich fehlen mir die Kenntnisse völlig. Dass der Unternehmer hier die Rückdatierung extra fürs Gericht vorgenommen hat, kann ich nur vermuten und ich weiss nicht, ob das grundsätzlich was ändert.
Da es hier ja durchaus um einen relevanten Zeitraum geht, in dem immerhin eine Verjährung von Ansprüchen stattgefunden haben könnte, kann ich mir schon vorstellen, dass das problematisch sein könnte.
Dass das Gang und Gäbe ist, ist mir bewusst und ich bin ja auch sicher niemand, der da rummacht. Eigentlich kann es mir ja auch in dem Fall egal sein, denn wie sich ein Handwerksunternehmen rechtlich verhalten muss, steht mir nicht zu zu bewerten. Eine Falschaussage vor Gericht wäre ja auch wieder was anderes.
Dass Dieter hier versucht hat, Klippen mit nicht ganz koscheren Mitteln zu umschiffen, ist aber dennoch ziemlich klar, würde ich sagen.
Ich vertraue jetzt einfach darauf, dass die Richterin das in den richtigen rechtlichen Kontext einordnet und das mir diese Entscheidung zu Gute kommt. Dann sehen wir mal weiter (oder freuen uns!). 🙂