So, ein bisschen später als erwartet/erhofft, trudelte dann heute endlich die Stellungnahme unserer Prozessgegner zum von uns genüsslich verfassten Kostenfestsetzungsantrag ein.
Für die, die nicht mehr so ganz mitgekommen sind: Das Verfahren ist vorbei, wir haben gewonnen, haben die Kaution längst erhalten und verprasst, und jetzt fordern wir noch mal eben 1.565 € von unseren Ex-Vermietern, um die Kosten für den Rechtsstreit wiederzubekommen. Das ist ein Haufen Holz, mehr als die Hauptforderung, aber ich sag es mal so: Es war nicht meine Idee, es in rechtlich völlig aussichtsloser Position auf zwei mündliche Termine ankommen zu lassen, bei denen die Gegenpartei eine Anreise von 700 km zu tätigen hat…
Dass sie in Anbetracht der Summe sicher vom Hocker gefallen sind und Gift und Galle gespuckt haben, kann man wahrscheinlich als gegeben betrachten. Dass sie sich in einer Stellungnahme dahingehend äußern, dass der Betrag zu dezimieren ist, wundert insofern kaum. Wir waren bei der Betrachtung unserer Kosten auch großzügig. Ein „Na gut, dann nicht“-Abschlag ist von unserer Seite aus eingeplant. Nach dem Lesen des Schreibens bin ich allerdings zuversichtlich, dass einiges davon klappt.
Wir hatten schon die Befürchtung, dass er den ganzen Antrag angreift, weil es eine recht exotische Geschichte ist, dass eine Partei anstelle eines Anwaltes so hohe Kosten geltend macht. Früher war es anscheinend üblich, dass die Gerichte im Falle solch (in Anbetracht des niedrigen Streitwertes) horrende Kosten nicht genehmigen wollten, da eine anwaltliche Vertretung vor Ort günstiger wäre. Seit geraumer Zeit allerdings gilt es als bestätigt, dass man als Partei zu jeglichen Terminen anreisen darf, auch wenn keine Ladung vorliegt, d.h. die Anwesenheit als nicht erforderlich betrachtet wird. Da wären wir also auch gewappnet gewesen.
Auffällig an diesem Schreiben ist, dass der Anwalt, der inzwischen die Kanzlei gewechselt hat, keine Textbausteine mehr zur Verfügung hatte, und sich – durchaus gekonnt – im freien Schreiben versucht.
Kommen wir zum Inhalt. Meine Gedanken dazu sind noch unausgegoren, ich hab zwei Wochen Zeit zum Antworten und ich werde mir mit Ozie entsprechend Zeit nehmen, um den Schrieb auszuarbeiten.
Seine Stellungnahme zum ersten Termin lautet wie folgt:
Der Verhandlungstermin am 11.11.2009 wurde um 14:30 Uhr, also zur Tagesmitte aufgerufen. Dem Kläger war es daher möglich, morgens anzureisen und nach dem Termin wieder nach Hause zu reisen. Es sind deshalb weder Übernachtungsgeld noch Tagesgeld für die Tage 10.11. und 12.11.2009 festzusetzen.
Da hat er natürlich nicht Unrecht. Auch die Tatsache, dass ich am Abend ein Geburtstagsgelage gefeiert habe, und schon deswegen nicht mehr fahrtüchtig war, werden wir in der Begründung kaum anführen. Der Termin liegt tatsächlich grenzwertig, aber glücklicherweise existieren diverse Richtlinien, die beispielsweise eine Reise vor 6 Uhr, bzw. nach 22 Uhr für unzumutbar halten. Wenn wir für 700 km also etwa 7 Stunden Zeit ansetzen, zuzüglich nötiger Pausen und dem unabdinglich dichten Verkehr zweier Metropolen… kurz gesagt: Mit 9 Stunden Reisezeit klappt das einfach nicht mehr 😉
Und dass das Tagegeld der beiden Tage nur anteilig beantragt wurde von uns, sollte klar sein. Wir wollen ja bei den Tatsachen bleiben…
Soweit der Kläger tatsächlich unbezahlten Urlaub genommen hat, hat er mutwillig einen entsprechenden Verdienstausfall herbeigeführt.
Das ist eine interessante Herangehensweise…
Er hat nicht vorgetragen, dass es ihm unmöglich gewesen wäre, bezahlten Urlaub zu nehmen, oder sich vom Arbeitgeber für den 11.11.2009 von der Arbeit freistellen zu lassen. Verdienstausfall ist daher nicht festzusetzen.
Ich habe die Hoffnung, dass es keine Pflicht gibt, bezahlten Urlaub einer Gerichtsodysse mit 1400 km Autofahren an einem Tag zu opfern. Wenn, dann beantrage ich Verdienstausfall von 2 Tagen, um mich von den o.g. Strapazen zu erholen… nee, also das kann doch echt nicht sein Ernst sein, oder? Allerdings gestehe ich, dass ich das erst nachsehen muss. Warum ich bei einer Freistellung keinen Verdienstausfall geltend machen können soll, ist mir auch noch nicht ganz klar. Wir werden sehen.
Hilfsweise ist darauf hinzuweisen, dass es ausreichend gewesen wäre, am 11.11.2009 frei zu nehmen, so dass allenfalls insoweit ein Verdienstausfall überhaupt berücksichtigungsfähig wäre.
Da isser sich wohl auch nicht ganz sicher: „Hilfsweise“ könnte also ein Tag ok sein? Also falls ich – was im vorherigen Satz irgendwie unmöglich schien – doch Ausfälle haben könnte, dann nur für den einen Tag. Und das mit dem einen Tag wollen wir ja anzweifeln.
Zum 2. Termin schreibt er:
Es gilt das vorstehend Gesagte.
Naja, fast zumindest:
Selbst wenn man davon ausgehen wollte,
Ich liebe inzwischen diese Formulierungen „Sollte sich der Kläger mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen…“
dass wegen des Beginns des Termins um 09:30 Uhr eine vorhergehende Übernachtung notwendig war,
Wir erinnern uns an die 9 Stunden und denken etwas nach…
wäre allenfalls eine einmalige Übernachtung zu berücksichtigen.
Da stehen wir wahrscheinlich wirklich auf dünnem Eis. Aber eine Übernachtung sollte nach dieser Stellungnahme drin sein.
Gleiches würde für einen angenommenen Verdienstausfall, der ja wie vorstehend bestritten wird, gelten. Eine Anreise am Vortag wäre nach Arbeitsende möglich gewesen, so dass auch das beantragte Tagesgeld entsprechend zu reduzieren ist.
Wenn ich das so lese, sollte ich vielleicht doch mal mit meinen realen Arbeitszeiten rechnen. Mal sehen, vielleicht ergibt das hier Sinn.
Zum Abschluss dann folgendes:
Die Gerichtskosten sind nicht in beantragter Höhe festzusetzen, da infolge des Anerkenntnisurteils nicht der gesamte gezahlte Vorschuss verbraucht ist.
Na gut, dann beantrage ich die Rückerstattung eben vom Gericht. Ist mir ja egal, woher die Kohle letztlich kommt. Hier steht wenigstens ausser Frage, dass ich sie gezahlt habe 🙂
Irgendwie ist das eigentlich ziemlich öde und unwitzig. Ich hatte mir von unserer Spaßkanone mehr erhofft. Naja, geht ja „nur noch“ um zwei-, dreihundert Euro oder so. Ich sehe das nicht so eng in Anbetracht der Tatsache, dass sie uns zwei Heimaturlaube damit nachträglich bezahlen…
Wenn Dein Arbeitgeber Dich freistellt, also Dir bei voller Lohnfortzahlung die benötigte Zeit freigibt, hast Du natürlich keinen Anspruch auf Verdienstausfallersatz — es gab ja keinen Verdienstausfall.
Manche Arbeitgeber machen sowas wohl.
@buntklicker.de:
Ja, aber mir wird bekanntlich nicht mal meine Arbeitszeit bezahlt, wenn ich kein Geld einfahre. Der Verdienstausfall ist also durchaus real.
Schon klar, ich wollte nur verdeutlichen, was der Anwalt meint.
@Sash
„Hilfsweise ist darauf hinzuweisen, dass es ausreichend gewesen wäre, am 11.11.2009 frei zu nehmen, so dass allenfalls insoweit ein Verdienstausfall überhaupt berücksichtigungsfähig wäre.“
Klingt ja, als ob der Herr in seiner eigenen Welt lebt. Du arbeitest nachts – hättest seiner Logik nach also von der Arbeit direkt von der Arbeit 700km fahren sollen, ins Gericht und dann noch mal 700km fahren sollen, nur um dich wieder hinters Steuer zu setzen – verstehe ich das richtig? Gibts da nicht sowas wie gesetzliche Ruhezeiten etc?
Und es geht weiter. Aber nicht mehr so spaßig wie vorher. Ob die gelernt haben?
@Der Maskierte
Gelernt? Das sind die letzten Panikentwürfe, bevor es ans große Bezahlen geht 😀
Mach Sie fertig! Und vergiß die Verzinsung nicht, Sash.
@Der Maskierte
Ach ja, und weil ich Dich hier grad so seh: Wo bleibt das Masken-Sonderangebot? 😉
@ednong
Wie gesagt, 50 statt 150, von mir auf Qualität geprüft und danach frisch gereinigt.
🙂
Nene,
50 is zu teuer, die bekomm ich ja in der Bucht schon für Apple ’n I. 😉
… für ’n Apple ’n I sollte es natürlich heißen. Noch nicht wach heut morgen.
@ednong
Das sind aber keine orginal „Der Maskierte“-Masken. Diese werden liebevoll mundgeklöppelt von peruanischen Gebirgspfeiffer-Jungfrauen und benötigen drei Monate um fertiggestellt zu werden.
Da sind 50 EUR ein Witz und selbst 150 EUR noch ein Schnäppchen.
Das ist der Vorteil der Selbstständigkeit, da könntest du jetzt Fantastillionen Verdienstausfall geltend machen.
Nimmst Du denn Wetten entgegen, wieviel von den 1.565 Ocken Ihr zugesprochen bekommt?
Ich mach mal den Anfang: 1.200 werden es werden (bei einem normalen Richter), 1.159,68 bei einem korinthenkackenden Richter („Die anteilige Frühstückspauschale wird auf 5,34 Euro festgesetzt, da der Kläger nicht vor 9:58 Uhr das Stuttgarter Stadtgebiet betrat…“).
@Nick:
…naja, Angestellter bin ich ja schon noch. Schwierig wird es zugegebenermaßen mit dem Nachweis.
Allerdings sind hier ja sowieso Obergrenzen gesetzt, und die sind gar nicht so exorbitant.
@Nihilistin:
Hmm, gute Idee. Vielleicht sollte ich einen Aufruf starten, wenn ich unsere Antwort hier breittrete 🙂
Pingback: Hau wech… | Sashs Blog
Pingback: colours skizzy mars