So, der Brief ans Gericht mit der Antwort auf die Stellungnahme des Anwaltes von Dieter und Petra ist auch raus. Dieses Mal haben wir uns recht kurz gehalten und alles einfach pauschal abgebügelt. Ob es erfolgreich sein wird? Wir werden sehen…
Wie üblich gibt es den Text hier:
Die reine Fahrtzeit unter Optimalbedingungen beträgt für die einfache Strecke 7 Stunden (siehe z.B. www.map24.de),
Naja, unter „Normalbedingungen“ wäre sicher ehrlicher gewesen. Aber wenn ich zu einem Gerichtstermin muss, fahre ich ja auch nicht spitz auf knapp und riskiere eine Verspätung von…
zuzüglich angemessener Pausen,
…locker mal eine Stunde…
verkehrsbedingter Verzögerungen
…eigentlich noch länger…
und dem Großstadtverkehr
Die Stuttgarter wissen, was ich meine. Hier in Berlin geht das ja 😉
ist von einer Reisezeit von mindestens 9 Stunden auszugehen.
Und noch einmal: Sie wollten mir mein Geld nicht geben und haben haushoch verloren, weil sie es auf ein Verfahren ankommen lassen wollten. Hier sind die Konsequenzen!
Somit beträgt die gesamte Reisezeit 18 Stunden, weshalb nicht davon ausgegangen werden kann, dass An- und Abreise jeweils am Terminstag durchzuführen wären.
…und eigentlich ist es mir egal, wie viele Euro jetzt genau dabei rausspringen. Im Zweifelsfall bleibt ja noch ein Widerspruch 😉
Dann noch kurz der Urlaub:
Mein Arbeitgeber stellt mich nicht für private Gerichtsverfahren bezahlt frei, eine Bestätigung hierüber reiche ich bei Bedarf gerne nach.
Was soll ich dazu mehr schreiben? Zeigt mir mal einen Arbeitgeber, der das macht. So häufig ist das sicher nicht mehr. Wenn das überhaupt je verbreitet war. Ich krieg ja nicht einmal meine Arbeitszeit bezahlt, wenn ich keine Kunden finde…
Meinen mir gesetzlich zustehenden Erholungsurlaub nutze ich sinnendsprechend zur Erholung und nicht zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine.
Übersetzung: Leck mich am Arsch, du gestriegelter Dackel! Weder ich noch mein Arbeitgeber zahlen den Mist – das macht ihr!
Mein Verdienstausfall war nicht mutwillig herbeigeführt, sondern ein logische Konsequenz der notwendigen Reisen.
Nee wirklich. „Mutwillig herbeigeführt“ haben soll ich meinen Verdienstausfall. Also wenn ich mir schon den Stress gebe, wegen 1000 € zweimal nach Stuttgart zu fahren, dann wird es wohl mit dem Geld nicht so übermäßig optimal aussehen, dass ich mal eben so auf zwei Arbeitstage oder drei verzichte.
Die Kosten sind daher, bis auf ggf. nicht verbrauchte Gerichtskostenvorschüsse, in beantragter Höhe festzusetzen.
Den Antrag auf Rückerstattung nicht verbrauchter Gerichtskostenvorschüsse haben wir natürlich gleich noch beigelegt…
So, und meinetwegen darf der nächste Bescheid des Gerichts jetzt ruhig auch der letzte sein!