Amtlich

Es ist ja ein alter Witz, dass Ämter einem Auflagen aufbürden, die sie noch davor verneint oder zumindest nicht genannt haben. Ich ergötze mich zwar gerne an Klischees, bin aber doch erwachsen genug, um zwischen Scherzen und der Realität unterscheiden zu können. Nur manchmal geht das nicht.

Inzwischen leben wir in einer Welt, in der selbst die Bürgerämter Internetseiten haben. Auf diesen stehen allerlei unterhaltsame Dinge, wie z.B. dass man einen Termin vereinbaren muss, obwohl das schlicht gelogen ist. Auch heute ist wieder jemand vor mir drangekommen, der keinen Termin hatte und eine Nummer gezogen hat.

Als ich heute zur Beantragung meines Führungszeugnisses (und zur Beantragung der Verlängerung meines P-Scheins) im Bürgeramt war, lief soweit alles glatt. Obwohl ich meinen Verlängerungswunsch erst vor Ort erläutert habe, wurde mir freundlich und kompetent geholfen. Alle Klischees stimmen eben doch nicht. Dann ging es an die Bezahlung:

„Mit EC-Karte!“

ermahnte man mich. Puh!

Ist ja nicht so, dass ich keine EC-Karte besitze, aber ich will ehrlich sein: Derzeit ist einfach nicht genug Geld drauf. Ich bin blank! Das nötige Kleingeld in bar hatte ich dabei, aber das war es dann. Ich habe mich gestern Abend noch auf der Seite des Bürgeramtes erkundigt. Dort steht zwar groß was von „Bargeldlos bezahlen!“, aber trotz des Ausrufezeichens ist das eher ein Hinweis auf eine total neue Option. Unterstrichen wird das dadurch, dass dort auch darauf hingewiesen wird, dass im Bürgeramt Biesdorf NUR bargeldlose Zahlung möglich ist. Als regelmäßiger Besucher des Leistungskurses Deutsch mit einer erwiesenermaßen mehr als ausreichenden Abiturnote konnte ich unschwer die Bedeutung des Textes ermitteln:

Der Verfasser will uns sagen, dass eine nicht-bargeldlose Zahlung in allen anderen Bürgerämtern möglich ist.

Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, hing selbst am Platz meiner Sachbearbeiterin völlig unnötig der Hinweis, dass man in Biesdorf nur mit Karte zahlen könne. Beinahe so, als wäre Bürgeramts-Hopping der Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung.

Ich hab also nachgefragt, wann das Geld denn abgebucht werden würde, da ich derzeit definitiv – zumindest elektronisch – nicht solvent genug sei. Das – immerhin ein Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit – wurde mit einem Schulterzucken und einem „Hmm, morgen vielleicht?“ quittiert.

Also steckte ich meine wertlose Karte ein und das Gesicht der Sachbearbeiterin erhellte sich:

„Hat zweimal gepiept, ist also alles ok!“

Ich will ehrlich sein: Ich habe nicht gewusst, wie ich darauf reagieren sollte. Letzten Endes habe ich mich bedankt und bin gegangen. Die werden schon eine Mahnung schicken…

Nachtrag:
Wer meint, ich sauge mir das aus den Fingern: Hier die Seite mit expliziter Angabe der Zahlungsmöglichkeiten.

22 Comments

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22 Responses to Amtlich

  1. Pingback: Verlängerung (3) » gestern-nacht-im-taxi.de

  2. Sebastian

    Dafür darfst du dann Rücklastschriftsgebühren bezahlen. Auch doof. :/

  3. Max

    Hm. Ich lese da aber was von: „Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.“ ? Ich benötige Aufklärung 😀

  4. Die Sachbearbeiterin hat jetzt aber auch nicht die größte Ahnung vom Zahlungsablauf!?
    Wenn es „piept“, ist die Buchung lediglich in der Zentrale angekommen – Eine Prüfung der Solvenz erfolgt nicht beim Zahlen mit der Bankkarte.
    Gut, dass man auf Bankkonten auch einzahlen kann, bevor die Rückbuchung so richtig Geld kostet (Ich glaube 19 Euro).

  5. Andreas

    Da passiert vermutlich nichts, außer daß die Lastschrift normal abgebucht wird. Selbst wenn man keinen Dispo hat, gibt es seitens der Bank sog. Frei- bzw. Toleranzgrenzen, wenn regelmäßige Zahlungseingänge stattfinden und das Konto nicht gerade gepfändet wird oder Privatinsolvenz vorliegt. Es fallen halt ein paar Überziehungszinsen an, ist bei dem Betrag aber Pillepalle.

  6. Daniel

    Also soweit ich weiß ist eine Zahlung mit PIN gesichert (= die Bank hat aktzeptiert, der Händler kriegt sein Geld). Bei Zahlung mit Unterschrift dagegen ist es so wie Petra sagt.
    Zahlung mit PIN ist einer Bargeldabhebung gleichzusetzen, die funzt ja auch nur, wenn die Bank noch bereit ist was rauszugeben 🙂

  7. Also Frei- oder Toleranzgrenezn? Meine Bank liegt da bei genau 0,00 EUR mit Toleranz. Ist auch nur ein Cent zu wenig drauf, wird die Lastschrift zurückgewiesen.

    Und Rücklastgebühr dürfte sich normalerweise im Bereich um 3 EUR bewegen – nur der Abbuchende macht es meist teurer. Frag mal deine Bank, was die berechnet – meist nämlich nix. Das ist in vielen Fällen nur die abbuchende Bank, die Gebühren dafür berechnet.

    Und ich würde auch in Bar zahlen können wollen dort. Ist ja wirklich seltsam. Des weiteren würde ich einen Termin nur für samstags vereinbaren – an allen anderen Werktagen würde ich so vorbeikommen dort.

  8. @Sebastian:
    Mal sehen, aber kann natürlich sein. Wird mich nicht umbringen.

    @Max:
    Da bist du nicht der einzige…

    @Petra:
    Dauert halt auch alles seine Zeit…

    @Andreas:
    Die Hoffnung habe ich auch. Und es geht ja nicht um Mörderbeträge hier.

    @Daniel:
    Ich kann euch ja auf dem Laufenden halten 🙂

    @ednong:
    Samstags? Ich glaube, da wehrt sich das Terminvergabe-Skript 😀

  9. Ach die Sache mit dem Skript läßt sich beheben. Einfacher wäre es freilich, wenn sie den Samstag gar nicht erwähnten und nicht gerade dort hineinschreiben, dass es dort nur mit Termin geht.

    Aber Usability ist und bleibt für viele ein Fremdwort …

  10. Ärgerlich so was!
    Sollten Dir Kosten entstehen, würde ich einfach mal nen Brief an den Amtsleiter mit dem Hinweis (oder besser noch Screenshot) auf deren Webseite schreiben und die Kosten zurückfordern. Kostet maximal ne Briefmarke und bringt evtl. deren Erstattung.

  11. Bei uns im Landratsamt ist es so: man wartet gefühlte 7 Stunden bis man dran kommt, kann dann die hälfte dessen erledigen was man erledigen will, wird dann an einen Bezahlautomaten geschickt (an dem man mit Karte, oder, wenn die Beamtenseele des Automaten gut drauf ist auch bar bezahlen kann), und mit dem Bezahlbon den man dann dort bekommt, stellt man sich erneut an um dann den Rest noch zu erledigen …

  12. der Schwob

    Also wenn du dein PIN eingeben musstest, ist es ein gesicherter Weg. Das bedeutet, das bei deiner Bank angefragt wird, ob Betrag X auf dem Konto verfügbar ist. Wenn das der Fall ist, wird der Betrag gesperrt, also du kannst darüber nicht verfügen, auch wenn es offiziell noch nicht gebucht ist. Bei ELV(elektronisches Lastschrift Verfahren) also das Ding mit Unterschrift, wird nur die echtheit der Karte/Konto geprüft.
    Allerdings, wenn es bei mir an der Tanke zweimal piept, ist das der Zonk…Zahlung nicht möglich

  13. der Schwob

    Was mir gerade einfällt…ist EC Zahlung nicht ein geduldeter Zahlvorgang. Bar muss eigentlich immer gehen. Wenn das EC System zusammenbricht, was ja mal vorkommt, würden die auf dem Amt ziemlich blöd schauen.

  14. @Lichterspiele:
    Dann scheint es bei uns ja immerhin noch besser zu sein 😉

    @der Schwob:
    Hmm, ich hab die PIN eingegeben. Dennoch sind auf dem Konto immer noch 8,92€. Und die Kosten betragen rund 51…

  15. @sash @der Schwob: meiner Meinung nach wird auch bei der EC-Abbuchung nicht zwingend der Betrag geprüft, sondern nur abgeglichen, ob die Karte und der eingegebene PIN gültig ist. Dann kann der Betrag bezogen/bezahlt werden. Die Transaktion erfolgt dann später…

    Bei uns in der Schweiz ist das zumindest häufig so. z.B. wenn ich an nem Automaten einer Fremdbank Geld beziehe… dabei wird der Kontostand nicht geprüft (darum lässt sich der Stand auch bei den Automaten nicht anzeigen). Abgebucht wird dann 24-48 Stunden später. Bei meiner „Heimbank“ erfolgt die Abbuchung sofort.

    Es kann nun natürlich sein, dass bei den Direktbezahlmöglichkeiten an Kassen das anders machen ;). Bin kein Experte.

  16. der Schwob

    Also eigentlich ist bei der PIN eingabe der Betrag ebenfalls wichtig. Er wird kontrolliert. Jedenfalls bei allen Systemen, die ich kenne.

  17. Jep,
    normalerweise wird bei PIN-Eingabe dei Verfügbarkeit geprüft. Dann gewwährt dir deine Bank wohl einen – teuren 😉 – Kredit für diese Amtsgebühren.

  18. Hmm, die Bank war wohl nett zu mir 🙂
    -42,92€

  19. Andreas

    Na siehste, sag ich doch (als Ex-Bank-Fuzzi)………

  20. Wenn das Bürgeramt kein Bargeld annimmt, dann kann man sich auch eine Rechnung schicken lassen. Sofern man einen festen Wohnsitz hat und im Melderegister registriert ist, sollte es kein Problem darstellen. Kann aber u.U. ein paar Euro extra für erhöhten Verwaltungsaufwand kosten.
    Zu einer Zahlung mittels EC-Karte können einen die Ämter (noch) nicht zwingen, da es in Deutschland meines Wissens nach noch kein Gesetz gibt das jedem Bürger das Recht auf ein Giro-Konto einräumt.

  21. @Ralf:
    Mag sein, aber sowas wird zumindest nicht kommuniziert. Mir persönlich soll es ja egal sein, ob ich Rechnungsgebühren oder Überziehungszins zahle. Lustig wäre es halt geworden, wenn wir uns nicht einig geworden wären…

  22. @Sash:
    Das wird tatsächlich leider viel zu häufig verschwiegen. Wahrscheinlich weil es deutlich mehr Arbeitsaufwand für die Behörden bedeutet. Die müssen ein Kassenzeich anlegen und dann prüfen ob die Zahlung eingegangen ist und und und.
    Aber jetzt stell dir mal vor es wäre nicht der P-Schein, sondern irgend eine Bescheinigung aus deiner Geburtsstadt die du benötigst.Wenn die dir dann gesagt hätte das du nur mit EC-Karte zahlen kannst und wenn das nicht funktioniert (warum auch immer), müsstest du halt wieder kommen. Ich glaube das hättest du dann weniger lustig gefunden.

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