Armutszeugnis

Steuererklärung! \o/

OK, dass Ozie und ich uns heute hinsetzen werden, um die Steuererklärung zu machen, klingt erst einmal völlig organisiert und für viele sogar übertrieben motiviert. Das ist in gewisser Weise auch der Fall. Ich hab von meinen Chefs noch nicht einmal die Endabrechnung für 2014 und das Finanzamt meldet sich in frühestens ein paar Monaten, um eine Frist zu setzen. Da werden wir dieses Jahr aber sowas von die Schnellsten sein.

Ich hätte aber vor die Lobhudelei vielleicht besser etwas genauer den Zeitraum eingrenzen sollen, denn wenn ich ehrlich bin, dann machen wir heute und morgen die Steuererklärung für 2014, aber eben auch jene für 2013. *hüstel*

Dass letztere nicht längst bei den Behörden liegt, ist wohl meine Schuld. Ich hab es kürzlich schon mal geschrieben: Ich hasse den Mist! Das liegt zu guten Teilen daran, dass ich mich mit Buchhaltung nicht auskenne und folglich viele auftauchenden Probleme mit zu wenig Fachwissen angehen muss. Und wer sich jetzt denkt: „Hä, was’n das Problem?“, der sollte nicht vergessen, dass es für mich nicht damit getan ist, meine Lohnabrechnung in Formulare zu übertragen. Ich hab zudem eine freiberufliche Tätigkeit, die zum Beispiel darin besteht, jetzt nach drei Bier über die Steuererklärung rumzuranten (was immerhin einer gewissen Komik nicht entbehrt). Und für Leute, die wie ich mit Buchhaltung nur wenig im Sinn haben, ist das ziemlich schwierig. An interessierte Laien könnte ich hier z.B. die Frage stellen, wie ich ein Handy korrekt verbuche, das ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit geschenkt bekommen habe und zu 50% privat nutze, wenn ich weder den Staat noch mich selbst dabei bescheissen will. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen EÜR wohlbemerkt.

Aber gut, für die fachlichen Fragen hab ich eine hochbegabte Frau an meiner Seite, die das studiert. Meine Dankbarkeit für diese Hilfe kennt kaum Grenzen.

Grenzen hingegen sind alles andere als unbekannt für staatliche Behörden – und damit auch für das Finanzamt. Das nämlich ist, o Wunder!, nicht gerade begeistert davon, dass die Steuererklärung für 2013 bisher noch nicht gemacht worden ist. Eine ganze Weile – also mindestens ein lockeres halbes Jahr – macht es zwar nicht wirklich was schlimmes, außer gelegentlich Briefe zu schicken, aber dann wird’s ernst. Ernst! Und das haben wir letzten Monat zu spüren bekommen. Verständlicherweise. Immerhin bin ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt und habe ein freiberufliches Nebeneinkommen, während Ozie Studentin und selbständige Unternehmerin ist. Es geht um das Einkommen aus drei Jobs, da will der Staat natürlich wissen, was Sache ist.

Als eine Art Ultima Ratio besitzt das Finanzamt das Werkzeug der Steuerfestsetzung. Wenn man das Amt nicht rechtzeitig über sein(e) Einkommen informiert, riskiert man, dass es die voraussichtlich zu bezahlenden Steuern schätzt, was kein Spaß ist, da das Finanzamt natürlich einen Teufel tut, die Beträge zu niedrig anzusetzen.

Und da kommen wir zum Titel des Eintrags.

Ozie und ich, beide selbständig und ich dazu noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt, gemeinsam veranlagt, haben unlängst einen entsprechenden Bescheid gekriegt, weil wir das mit der Steuererklärung noch nicht so ganz auf die Reihe bekommen haben. Und die Zahlen sind schockierend! Anhand unserer Vorjahresverdienste (und wohl mit einem gewissen Zuschlag) wird die durch uns zu entrichtende Steuer auf folgenden Betrag festgesetzt:

0,00 €

Und das ist leider nicht einmal übertriebene Gnade, ein Fehler oder der Witz eines in der Behörde sitzenen Bloglesers. Darauf wird’s auch nach der Steuererklärung heute rauslaufen. Unser Haushalt fällt trotz unserer vielfältigen Tätigkeiten unter den Freibetrag. Und abgesehen vom steuerfreien Trinkgeld bei mir im Taxi geben wir alles an, selbst Geschenke.

Auch wenn’s nicht der ursprünglichen Definition entspricht: Ist das nicht ein waschechtes und wasserdichtes Arumtszeugnis?

PS: Wer mich trotzdem für einen gierigen Schmierfinken hält, darf gerne mal die Steuerfreibertragshöhe googlen.

10 Comments

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10 Responses to Armutszeugnis

  1. hartmut

    TL;DR … muss Unterlagen zusammensuchen …

    Bisher (incl. 2013) hatten wir zumindest immer die Ausrede dass die Hausverwaltung $hier die Abrechnung auch immer erst kurz vor Ende des Folgejahres hinbekommen hat … brauchen wir wg. Arbeitszimmer und so … und dann idR. noch genug Fehler drin waren um das Ganze noch einmal 1-2 Monate weiter rauszuziehen …

    Mittlerweile haben wir aber die Hausverwaltung, auch aus anderen Gründen, gewechselt, und obwohl die neue Verwaltung erst seit Anfang Dezember dabei ist hat sie das 2013-Chaos der Vorgängerin bereits abgearbeitet und uns die 2014er Abrechnung für spätestens Februar angedroht …

    Demnächst also eine Ausrede weniger …

  2. Steuer(be)rater

    Falls es Dich beruhigt, ich sitze hier an nem Feiertag auch noch an einigen Steuererklärungen für 2013 und das sind noch nicht mal meine eigenen. Ok, mir macht so was Spaß und ich bekomme sogar noch Geld dafür 🙂 So wie Du gerne schreibst und Taxi fährst, macht mir der Steuerkram halt Spaß. Aber Ihr schafft das schon 🙂

  3. elder taxidriver

    Wahnsinn. Wunderbar geschrieben.
    Und so korrekt:
    bei der Steuerforderung:
    nicht mal ein Zahlendreher drin.

  4. Wahlberliner

    Haha, dann könnt ihr ja die Steuerfestsetzung glatt akzeptieren, und Euch den Aufwand für 2013 sparen. Außer natürlich, ihr erwartet, von den bereits durch den Arbeitgeber (in dem Fall das Taxiunternehmen) vorab entrichteten Lohnsteuern etwas zurück zu bekommen, was sicherlich eine gute Möglichkeit sein dürfte. Ich erinnere mich, ich habe mehrere Hunderter(!) zurückbekommen, für ein Jahr, in dem ich nur 11 Monate berufstätig war…

  5. Marco

    @Wahlberliner:
    Wahrscheinlich dürfte bei Sashs Einkunftshöhe schon keine Lohnsteuer einbehalten worden sein – falls doch, würde die Lohnsteuer bei einer festgesetzten Steuer von 0 ohnehin erstattet.

    Nichtsdestotrotz sind die Eheleute Bors zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn bereits ein Bescheid auf Grundlage einer Schätzung ergangen ist und dieser akzeptabel ist. Diese Pflicht kann auch gegebenenfalls durch Zwangsgeld durchgesetzt werden.

  6. Wahlberliner

    @Marco: OK, dann kann man sich zumindest die aufwändige EÜR sparen – zumindest solange man keinen Verlustvortrag braucht – sondern einfach nur die Einnahmen ohne Ausgaben angeben. So hab ich es mal gemacht, weil ich die Geschäftstätigkeit sowieso im darauffolgenden Jahr eingestellt habe.

  7. @elder taxidriver:
    Ich hab die Zahl auch dreimal überprüft. 😉

    @Wahlberliner:
    Marco hat recht: Machen müssen wir’s schon noch – jetzt ein Zwangsgeld wäre wirklich ein wenig absurd. Und Einnahmen ohne Ausgaben … da kommt dann am Ende eben doch nicht die schwarze Null bei rum – das Amt hat da so gesehen schon recht akkurat mit den Vorjahresdaten gearbeitet und tatsächlich den Gewinn, nicht die Einnahmen als Grundlage verwendet.

  8. Bin Ich froh dass Ich das nicht mehr machen muss.

    Hatten da früher auch immer unsere Probleme und wir hatten „Nur“ Vermietung und Verpachtung.

    Grüße aus Dresden

    Philipp

  9. Fe

    ich habs mal gegoogelt: Steuerfreibertragshöhe
    Da kommen genau vier Einträge – und die führen zu sashs-blog.de 😉

    (und jetzt wo ich das Wort nochmal genau ansehe, verstehe ich auch warum *fg*)

  10. @Fee:
    Autsch! Erwischt! 😉
    Damn, dass das noch niemandem aufgefallen war …

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