So, es trippelt langsam voran, wer viel Geld haben möchte…
Danke erstmal für die Unterstützung in verschiedenster Form, besonders aber der praktischen Anleitung von Marco zum Thema „Antrag“.
Die befürchtete Schleife löste sich schnellstmöglich auf, da das zentrale Mahngericht telefonisch ähnlich schnell war wie Marco und mir als unverbindliche Empfehlung einen ähnlichen Text empfahl. Den zweiten Anruf in Stuttgart hätte ich mir dagegen sparen können, denn außer dass ich mal wieder den süßen Klang der Heimatsprache vernehmen konnte, bewirkte dieses Gespräch nicht wirklich.
Die Quintessenz ist ein Satz:
„Ja, wenn se koin Miedvrdraag hen, kennet se au koin eischicke!“
Danke!
Naja, der Antrag ist formuliert und geht heute noch auf die Reise. Ich werde berichten, wie es weitergeht in der Geschichte. Es gibt viele verschiedene Optionen, eine davon ist allerdings witziger als die Andere, und wenn ich nur Blogger und nicht auch vernünftig denkender Mensch wäre, dann würde ich geradezu altbackene Worte wie „frohlocken“ ausgraben, so es denn doch zu einem mündlichen Verfahren kommen sollte. Naja, Spaß muss sein, nicht wahr?
Wenn die Verhandlung sach mir bescheid da will ich dabei sein
@Leini:
Und ich glaube, es gibt auch sonst niemanden in meinem Bekanntenkreis, der sich das entgehen lassen würde 🙂
Nein, ist in Ordnung! Ich meld mich, wäre ja dann eh in der Nähe!
Oh man… Wenns bei der Sache nicht um ne menge Geld für dich gehen würde könnt ich mich glatt wegschmeißen vor Lachen. Liest sich wie ein Plot für ne Komedy-Serie (‚Das Amt‘, oder so).
Ich wär übrigens Vorsichtig mit Aussagen über ‚wenns zu ner Verhandlung kommt‘. Bei einem solchen Paradebeispiel an Lernresistenz wie bei deinem Ex-Vermieter ist, glaube ich, die Fragestellung eher ‚WANN‘ und nicht ‚OB’… 😉
@Mi-Go:
Ich denke, man sollte das Lachen nicht bleiben lassen, nur weil es um Geld geht 🙂
Manchmal ist der Alltag doch witziger als jede Comedy-Sendung…
Na, das hört sich doch zumindest schon mal ein bisschen besser an.
Hoffentlich läuft es nicht darauf heraus, dass er ALLES (inkl. der Tatsache, dass jemals Kaution geflossen ist und womöglich, dass du dort überhaupt gewohnt hast) bestreitet, und du dann tatsächlich Beweisprobleme bekommst…
@Marco:
Das ist jetzt vielleicht juristisch ein wenig undurchdacht. Aber wenn ich da wirklich nicht gewohnt haben sollte, wird es sicher eine Möglichkeit geben, die nachweislich gezahlten 8 x 1060 € mit dem Betreff „Miete für Wohnung Hausnummer xy“ zurückzubekommen 😉
Über den Fall haben wir uns der mageren Beweislage wegen natürlich auch Gedanken gemacht, aber es wäre eine so abartige kriminelle Energie notwendig, um das anzugehen…
Denn natürlich gibt es für sowas dutzende Zeugen, die ein oder andere Quittung für Kleinigkeiten und nicht zuletzt die von ihnen unterschriebene Mietschuldenfreiheit oder den Brief bezüglich Kaution und Abrechnung. Wir haben jedenfalls beschlossen, dass das so unrealistisch ist, dass die Gefahr vernachlässigbar ist.
Hab auch noch nicht von Mördern gehört, die damit durchgekommen sind, dass sie behauptet haben, das Opfer habe ja zuvor gar nicht gelebt 🙂